
Private Krankenversicherung
Alexander Backhaus
Ihr unabhängiger Versicherungsmakler
Eine Private Krankenversicherung bietet häufig eine individuellere und bessere Versorgung im Krankheitsfall im Vergleich zu Kassenpatienten. Daneben gibt es noch weitere gute Gründe für eine Privatisierung von Gesundheitsleistungen. Im Vorfeld sind jedoch mehrere Faktoren zu bestimmten, ob der Eintritt in die PKV sinnvoll ist.


Alexander Backhaus
Ihr unabhängiger Versicherungsmakler
Krankenzusatzversicherung
Eine Krankenzusatzversicherung bietet eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse. Die Zusatzversicherung dient dazu im zahnmedizinischen, stationären und ambulanten Bereich Versorgungslücken zu schließen.
Informationen zur Zahnzusatzversicherung
Bei der gesetzlichen Krankenkasse erhalten Versicherte für zahnmedizinische Leistungen eine Regelversorgung. Dabei steht eine medizinisch ausreichende und wirtschaftlich sinnvolle Versorgung im Mittelpunkt. Für Zahnersatz gibt es einen festen Zuschuss, der bei jeder Kasse gleich ist.
Vorteile Zahnzusatzversicherung
Mit der Zahnzusatzversicherung lassen sich hohe Kostenbelastungen je nach Tarif um bis zu 100% reduzieren. Es gibt verschiedene Tarife, die den prozentualen Eigenanteil für Zahnbehandlungen und Zahnersatz reduzieren. Kieferorthopädische Leistungen sind je nach Tarif auch möglich. Diese werden jedoch meist nur bis zum maximal 21 Lebensjahr gewährt. Ebenso sind professionelle Zahnreinigungen als Leistungspunkt oftmals mit abgedeckt.
Die richtige Auswahl
Zahnstaffel
Eine Zahnstaffel ist je nach Tarif unterschiedlich ausgestaltet. Oftmals sind die ersten Versicherungsjahre in ihren Erstattungshöhen begrenzt. Mit fortschreitender Versicherungsdauer steigen die Erstattungshöhen bis zu einer unbegrenzten Summenbegrenzung. Bei Unfällen kommt eine Staffelung nicht zum Tragen.
Prozentuale Erstattung
Es gibt verschiedene Tarife mit unterschiedlichen Erstattungshöhen. Diese reichen von 50 – 100 Prozent in der Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Höhere Erstattungshöhen bedeuten einen geringeren Eigenanteil.
Kieferorthopädie
Kieferorthopädische Maßnahmen sind in der Zahnzusatzversicherung nur Personen bis zum maximal 21 Lebensjahr vorbehalten. Somit kann der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung auch für Kinder durchaus interessant sein.
Hinweis: Im Tarifwerk ist auf die Erstattung der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG 1-5) zu achten. Die KIG unterteilt Kiefer und Gebissfehlstellung in 5 Schweregrade.
Wartezeiten
Diese Regelung bedeutet, dass Leistungen erst nach Ende einer Wartezeit in Anspruch genommen werden können. Wartezeiten sind je nach Tarif unterschiedlich ausgeprägt. Manche Tarife verzichten sogar auf eine Wartezeit.
Informationen zur Krankenhauszusatzversicherung
Zunächst ist die Wahl des Krankenhauses eingeschränkt. Eingeliefert wird in das nächstgelegene und geeignete Vertragskrankenhaus.
Die Behandlung wird vom gerade diensthabenden Arzt durchgeführt. Ein Anspruch auf Bestimmung des Arztes gibt es nicht. Die Abrechnung erfolgt nach einer Fallkostenpauschale und unter einer wirtschaftlichen Berücksichtigung. Aus Gründen der Kostenersparnis wird eine Entlassung oft frühzeitig durchgeführt. Darüber hinaus gibt es oftmals lange Wartezeiten auf einen OP-Termin.
Vorteile Krankenhauszusatzversicherung
Freie Krankenhauswahl
Es ist möglich sich das behandelnde Krankenhaus auszusuchen. Dabei kommen z.B. Spezial- und Fachkliniken sowie Universitätskliniken in Frage.
Stationäre Behandlungen
Als Privatpatient hat der Patient eine freie Arztwahl. Somit kann er sich von einem Spezialisten oder Chefarzt behandeln lassen. Ambulante Vor- und Nachuntersuchungen werden als Privatpatient vorgenommen.
Abrechnung
Durch die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) können moderne und aufwendige Behandlungsmethoden und Medikamente verordnet werden. Darunter fällt auch die fachgerechte Medizin unter einfachen und schwierigen Bedingungen.
Wartezeiten
Privatpatienten erhalten aufgrund von wirtschaftlicher Interessen bevorzugt einen Termin.
Informationen zur ambulaten Zusatzversicherung
Ambulante Leistungen, die durch gesetzliche Krankenkassen nicht berücksichtigt werden, können durch eine entsprechende Krankenzusatzversicherung mit abgedeckt werden. Die Leistungen erstrecken sich von einem freien Zugang zu Behandlungen durch Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren. Darüber hinaus können Leistungen für Brillen oder Zuzahlungen für Heilmittel erstattet werden.