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  • AutorenbildAlex Backhaus

Beitragsbemessungsgrenze steigt für 2021 in der Krankenversicherung


Wie bereits auch im letzten Jahr werden die #Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) in der Sozialversicherung zum 01.01.2021 angehoben.

Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung entrichtet werden müssen.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die #Krankenversicherung soll von 4.687,50€ auf 4.837,50€ monatlich angehoben werden. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt in der gesetzlichen Krankenversicherung (#GKV) somit monatlich um 150€.

Der bundeseinheitliche Wert liegt dann bei 58.050€ im Jahr.


Die einheitliche geregelte #Versicherungspflichtgrenze, welche aussagt ab welchem Jahresbruttoeinkommen ein Arbeitnehmer in die Private Krankenversicherung (#PKV) wechseln kann, steigt von 62.550€ auf 64.350€ an.
















Quelle: https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/referentenentwurf-zur-sozialversicherungs-rechengroessenverordnung.html

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