Alex Backhaus
Berufsunfähigkeitsversicherung Steuern
Muss man bei der Berufsunfähigkeitsversicherung Steuern zahlen? Welche Unterschiede sind in den jeweiligen Schichten zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten. Welche Abzüge gibt es und was bleibt unterm Stich übrig?
In dem folgenden Beitrag haben wir das Thema genau unter die Lupe genommen und möchten die Ergebnisse gerne mit Dir teilen. Hier erfährst du alles, was du zu Steuern der Berufsunfähigkeitsversicherung wissen musst.

Inhaltsverzeichnis
Steuern bei deiner Berufsunfähigkeitsversicung
Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen
Steuern bei deiner Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Besteuerung deiner Berufsunfähigkeitsversicherung hängt davon ab, in welcher Schicht du deine Versicherung abgeschlossen hast. In dem sogenannten 3-Schichten-Modell kommen unterschiedliche Steuern bei deiner Berufsunfähigkeitsversicherung zur Anwendung. Die häufigste Form ist die reine Berufsunfähigkeitsversicherung, welche zu Schicht 3 zählt.
Berufsunfähigkeitsversicherung Steuern der Schicht 3
Wenn du eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung hast, dann wird diese zu Schicht 3 gezählt. Das bedeutet, dass es keine Kombination mit anderen Produkten wie z.B. einer Basis-Rente in Schicht 1 oder einer betrieblichen Altersvorsorge in Schicht 2 gibt.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird als abgekürzte Leibrente behandelt. Vergleiche dazu das Einkommensteuergesetz (EStG) § 22 Arten der sonstigen Einkünfte sowie §55 Abs. 2 Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten in besonderen Fällen.
Die Steuer deiner Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht sich in diesem Fall auf den Ertragsanteil. Dieser ist abhängig von deinem Alter bei Berufsunfähigkeit sowie der Restlaufzeit deines Vertrages.
In der folgenden Tabelle kannst du entnehmen, welcher Ertragsanteil für dich relevant sein könnte. In der linken Spalte kannst du die Restlaufzeit deines Vertrages (bis zum vereinbarten Endalter) entnehmen. In der mittleren Spalte sieht du, welcher Ertragsanteil dann angewendet wird.
Beispielhafte Berechnung für die Ertragsversteuerung
Du schließt mit 25 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen BU-Rentenhöhe von 2.000€ bis zum 67. Lebensjahr ab. Mit 35 Jahren wirst du nun berufsunfähig. Die maximale Restlaufzeit deines Vertrages sind 32 Jahre. Das resuliert ein Ertragsanteil von 32%.
32% deiner 2000€ BU-Rente müssen demnach theoretisch versteuert werden. Das Ergebnis wären 640€, die mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden müsste. Allerdings gibt es Steuerfreibertrag von 9.984 € pro Jahr / 832 € pro Monat im Jahr 2022. Solltest du also keine weiteren relevanten Einnahmequellen haben, ist die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung steuerfrei.
Berufsunfähigkeitsversicherung Steuern der Schicht 2
Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung in Verbindung mit einer betrieblichen Altersvorsorge werden üblicherweise aus deinem Bruttogehalt bezahlt. Der Vorteil liegt in der Steuerentlastung in der Einzahlungsphase.
In der Leistungsphase, also wenn du deine Berufsunfähigkeitsrente erhälst, wird diese zu 100% mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert.
Berufsunfähigkeitsversicherung Steuern der Schicht 1
Wenn du deine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Basis-Rente gekoppelt hast, gibt es in der Einzahlungsphase einer Steuervorteil, da die Beiträge im Jahr 2022 bis zu 94% absetzbar sind.
Im Jahr 2022 wird deine Berufsunfähigkeitsrente in der Auszahlungsphase zu 82% mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Bis zum Jahr 2040 steigt der zu versteuernde Anteil auf 100% an.
Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen
Die Beiträge zur reinen Berufsunfähigkeitsversicherung (Schicht 3) kannst du von der Steuer absetzen. Dabei müssen diese als Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden. Folgende Höchstgrenzen sind insgesamt zu beachten. Für Angestellte, Beamte und Rentner liegt die Höchstgrenze an Beiträgen bei 1.900€ pro Jahr. Bei Selbstständigen und Freiberufler liegt die Grenze bei 2.800€ pro Jahr.
Wichtig: Diese Höchstgrenzen gelten nicht nur für die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern beispielsweise auch für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Demnach werden die Höchstgrenzen schnell erreicht, sodass eine Absetzbarkeit der Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung oftmals keine Anwendung mehr findet.
Fazit
Die Wahl der entsprechenden Schicht für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte gut überlegt sein. In den meisten Fällen eignet sich aus steuerlicher Sicht eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung aus Schicht 3.
Die 3. Schicht unterliegt zwar der Ertragsanteilversteuerung. Allerdings fällt der Ertragsanteil so gering an, dass oftmals für die Berufsunfähigkeitsversicherung Steuern nicht anfallen. Falls es mehrere Einkommensquellen, wie z.B. Mieteinnahmen gibt, sollte dies im Vorfeld individuell geprüft werden.
In der Schicht 1 und Schicht 2 profitierst du von Steuervorteilen in der Ansparphase bzw. Einzahlungsphase. Allerdings wirst du in der Auszahlungsphase deiner Berufsunfähigkeitsrente diese zu 100% mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern müssen.
Noch Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Jetzt kostenloses und unverbindliches Erstgespräch vereinbaren.