top of page
  • AutorenbildAlex Backhaus

Mit Beitragsentlastungstarif die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung senken


Wenn Angestellte (mind. 64.350€ Bruttojahresgehalt) und besserverdienende Selbstständige überlegen in die Private Krankenversicherung zu wechseln, dann spielen eine bessere und individuellere Gesundheitsvorsorge gegenüber der GKV und ein attraktiver Preis in den Überlegungen eine große Rolle. In der Regel ergeben sich dann gegenwärtig große Kostenvorteile mit nicht selten mehreren hundert Euro Ersparnis im Monat. Im Jahr 2021 liegen die gesetzlich festgelegten Höchstsätze insgesamt bei ca. 916€ monatlich. Dabei berücksichtigt sind die Höchstsätze für Krankenversicherung, Pflegeversicherung und der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitrag. Eine Private Krankenversicherung kann bei einem 30-Jährigen bei rund 400-500€ monatlich liegen.


Da die Private Krankenversicherung eine langfristige Entscheidung sein sollte, muss dabei jedoch zwangläufig auch die Zukunft mitbetrachtet werden. Die Entwicklung der Beiträge im Alter und wie damit umzugehen ist, sind in der Beratung einer der Top-Themen. Denn die Versicherungsprämien können sowohl in der Gesetzlichen Krankenversicherung als auch Privaten Krankenversicherung leider nicht immer gleich bleiben. Die Ursachen liegen vereinfacht in den Kostensteigerungen im Gesundheitssektor, einer medizinischen Inflation und der demographischen Entwicklung der Gesellschaft begründet. Um damit umzugehen gibt es die gesetzlich vorgeschriebene Altersrückstellungen, die Möglichkeiten des internen Tarifwechsels und die Beitragsentlastungstarife, worauf wir näher eingehen wollen.


Funktion eines Beitragsentlastungstarifs in der PKV

Der Beitragsentlastungstarif ist ein optionaler Baustein, welcher im Rahmen der Privaten Krankenversicherung über nahezu jeder Anbieter abschließbar ist. Dieser Tarif reduziert dann um einen vorher definierten Euro-Betrag ab einem bestimmten Eintrittsalter den Krankenversicherungsbetrag dauerhaft. Dabei wird der zu dem Zeitpunkt bestehende Krankenversicherungsbetrag als Grundlage für die Berechnung genommen. Je nach Anbieter kann dann eine Beitragsreduzierung von bis zu 200% des Krankenversicherungsbetrags ab einem frühesten Eintrittsalter von 60 Jahren für die Aktivierung des Tarifs vereinbart werden. Je nach Anbieter gibt es zusätzlich noch die Option einer dynamischen Anpassungsmöglichkeit, um etwa Kostensteigerungen durch Inflation etc. entgegenzuwirken.


Zuschuss durch den Arbeitgeber und die steuerliche Absetzbarkeit

Ein großer Vorteil für Angestellte ist, dass der Arbeitgeber im Rahmen des gültigen Arbeitgeberzuschusses den Beitragsentlastungsbaustein mitfinanziert. Somit fördert der Arbeitgeber bis zu 50% der Beiträge des Beitragsentlastungsbaustein mit. Dem Arbeitnehmer kommen jedoch 100% der effektiven Entlastung im Alter zu. Des Weiteren sind seit dem 2010 verabschiedeten Bürgenentlastungsgesetz von Angestellten und Selbstständigen geleistete Beiträge zum Teil von der Steuer abgesetzt werden.


Höhe des Beitrags für den Beitragsentlastungstarif

Die Versicherer kalkulieren die Höhe des Beiträge für den Beitragsentlastungstarif anhand des Eintrittsalters und der Lebenserwartung. Der jeweilige Beitragsentlastungstarif X ist somit mit jedem höheren Eintrittsalter etwas teurer. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt, weil ein späterer Einstieg die Prämie verteuert, da weniger Zeit bis zum jeweiligen Ablaufdatum übrig bleibt. Ebenso sollte bedacht werden, dass bei einem möglichen späteren Wechsel zu einem externen Krankenversicherer die erwirtschaftete Beträge des Entlastunsbaustein nicht uneingeschränkt mitgenommen werden können. Des Weiteren bleibt der Entlastungsbaustein auch im Alter weiter erhalten und fällt nicht einfach komplett raus.





17 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page