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  • AutorenbildAlex Backhaus

Private Krankenversicherung: ab wann kann ich mich versichern?

In diesem Beitrag möchte ich darauf eingehen, ab wann man sich in der Privaten Krankenversicherung versichern kann. Das hängt unter anderem mit der Gesetzgebung sowie verschiedenen Berufsgruppen zusammen.



Du möchtest in deiner Situation auf den ersten Blick erfahren, ab wann du in die private Krankenversicherung wechseln kannst, dann bist du hier genau richtig.

Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Hürden, hängen oftmals mit deiner ausgeübten Tätigkeit zusammen. In diesem Zusammenhang wird zum Beispiel bei Angestellten ein bestimmtes Einkommen vorausgesetzt.

Wenn du einen umfassenden Überblick über die Private Krankenversicherung erhalten möchtest, dann klicke hier.



Inhaltsverzeichnis


Private Krankenversicherung für Angestellte

Private Krankenversicherung für Selbstständige

Private Krankenversicherung für Beamte

Private Krankenversicherung für Studenten


 

Private Krankenversicherung für Angestellte


Sozialversicherungspflichtige Angestellte können ab einem Bruttojahreseinkommen von 64.350€ bzw. 5.362,50€ mtl. (Jahr 2022) in die Private Krankenversicherung wechseln. Dann endet die Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung und man wird als freiwilliges Mitglied geführt.

Die Sozialversicherungsgrößen werden jährlich vom Gesetzgeber bekanntgegeben. Gegenüber dem Vorjahr 2021 haben sich die Werte seit langer Zeit nicht verändert. In der Regel werden die Werte jedes Jahr angehoben.


Neben dem Bruttoeinkommen zählen auch folgende Einnahmen in die Berechnung mit dazu:


  • regemäßige Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld

  • pauschal bezahlte Überstunden

  • Sachbezüge

  • Vermögenswirksame Leistungen

  • Einnahmen aus einer versicherungspflichtigen Zweitbeschäftigung

Wenn du eine neue Beschäftigung antrittst und dein Einkommen vorausschauend für die nächsten 12 Monate über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kannst du sofort wechseln.

Diese Frist gilt dann zwei Monate ab Beginn der Tätigkeit. Wenn diese Frist verstreicht, wirst du als freiwilliges Mitglied bei deiner Krankenkasse geführt. Dann kannst du mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten in die Private Krankenversicherung wechseln.


Erhöht sich dein Gehalt bei deinem derzeitigen Arbeitgeber und du erreichst die Versicherungspflichtgrenze, dann bist du ab dem nächsten 01.01 versicherungsfrei für einen Wechsel in die Private Krankenversicherung. Zudem muss auch die Versicherungspflichtgrenze im nächsten Jahr erfüllt werden.



Private Krankenversicherung für Selbstständige


Selbstständige sowie Freiberufler sind versicherungsfrei ohne ein bestimmtes Einkommen nachweisen zu müssen.

Das heißt, sie können entscheiden, ob sie gesetzlich oder privat versichert sein möchten.


Der Wechsel kann, analog wie als Angestellter, sofort oder mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten erfolgen.


Private Krankenversicherung für Beamte


Beamte und Beamtenanwärter können sich grundsätzlich frei zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung entscheiden.

Der Status wird mit Erwerb der Ernennungsurkunde erworben.


Die normalen Kündigungsfristen von 2 Monaten als freiwilliges Mitglied zu einem Privaten Krankenversicherer bestehen.


Ausnahme: Bei Zugang von Beamten in die Private Krankenversicherung über die Eröffnungsaktion besteht nach erstmaligen Verbeamtung eine einmalige Frist von 6 Monaten für einen Wechsel.


Einen umfassenden Überblick über die Private Krankenversicherung für Beamte erhälst du mit einem Klick hier.



Private Krankenversicherung für Studenten


Zu Beginn des Studiums gibt es eine Frist von 3 Monaten nach der Einschreibung von der Gesetzlichen Krankenversicherung in die Private Krankenversicherung zu wechseln.

Dafür muss an der Hochschule ein entsprechender Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt werden.



Dieser Beitrag sollte kurz und bündig zeigen, ab wann ein Wechsel in die Private Krankenversicherung unter welchem Bedingungen und Fristen möglich ist. Ob ein Wechsel in der Praxis auf sinnvoll ist, sollte individuell abgeklärt werden.


Falls du Fragen zu diesem oder weiteren Themen hast, dann ich stehe ich gerne zur Verfügung. Melde dich dazu gerne unter folgenden Mail-Adresse kontakt@onecept.de.









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