Alex Backhaus
Was zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss in der Privaten Krankenversicherung 2020?
Aktualisiert: 12. Feb. 2020

Jedes Jahr werden die Sozialversicherungsgrößen neu bestimmt. Ab dem Jahr 2020 beträgt der maximale Zuschuss des Arbeitgebers in der Privaten Krankenversicherung 363,28€ monatlich. Die oftmals dazugehörige private Pflegepflichtversicherung wird dann mit maximal 71,48€ mtl. bezuschusst. Am 29.11.2019 stimmte der Bundesrat letztmalig der Änderung der Sozialversicherungsgrößen zu. Diese betreffen die Krankenversicherung sowie Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die für das Versicherungsrecht wichtige #Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wurde für das Jahr 2020 auf 62.550€ angehoben. Ab diesem jährlichen Bruttoeinkommen kann sich ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer in der PKV versichern lassen. Ebenso wurde erneut die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) angeboben und liegt nun bei 4.687,50€. Demnach liegt der monatliche Höchstbetrag ab 2020 in der gesetzlichen Krankenversicherung bei 726,56€ und in der Pflegeversicherung bei 142,97€.