Beihilfe Rheinland-Pfalz (RLP) 2024 – Alle Informationen!

17. Januar 2024
3 Min. Lesedauer
Beamten Beihilfe Rheinlandpfalz 2024
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Alle wichtigen Informationen der Beihilfe Rheinland-Pfalz (RLP) haben wir für dich zusammengefasst. Du erfährst, wer Anspruch auf Beihilfe hat und wie hoch dein Beihilfesatz ist. Außerdem gehen wir auf die Leistungen der Beihilfe ein und wir zeigen dir wo du alle relevanten Formulare und die App (eBeihilfe RLP) der Beihilfe Rheinland-Pfalz findest.

Beihilfeanspruch Rheinland-Pfalz

Der Bemessungssatz ist personenbezogen und beträgt:

  • Beihilfeberechtigte mit max. 1 Kind haben einen Beihilfesatz von 50 Prozent
  • Beihilfeberechtigte mit 2 Kinder und mehr haben einen Beihilfesatz 70 Prozent
  • Beihilfeberechtigte im Ruhestand haben einen Beihilfesatz von 70 Prozent
  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner haben einen Beihilfesatz von 70 Prozent, sofern das Einkommen** des Vorvorkalenderjahres überschritten wir  *17.000 Euro im Vorvorkalenderjahr bei Heirat nach dem 31.12.2011 / **20.450 Euro im Vorvorkalenderjahr bei Heirat vor dem 01.01.2012
  • Beihilfeberechtigte Kinder haben einen Beihilfesatz von 80 Prozent

Die Leistungen der Beihilfe Rheinland-Pfalz

Im Rahmen dieses Abschnitts präsentieren wir dir eine Zusammenfassung der Leistungen der Beihilfe Rheinland-Pfalz. Für detaillierte Informationen verweisen wir auf die gültige Beihilfeverordnung.

Die Kostendämpfungspauschale ist ein pauschal festgelegter Eigenanteil, den der Beihilfeberechtigte für sich und seine beihilfeberechtigten Angehörigen selbst tragen muss. Die genaue Höhe variiert entsprechend der Besoldungsgruppe und beläuft sich auf einen Betrag zwischen 100 Euro und 750 Euro pro Kalenderjahr.

Ambulante Behandlungen

  • Ärztliche Behandlungen sind bis zum 3,5 Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beihilfefähig
  • Heilpraktiker-Leistungen sind gemäß dem beihilferechtlichen Gebührenverzeichnis beihilfefähig
  • Schriftlich verordnete Medikamente bis zu GKV-Festbeiträgen erstattungsfähig
  • Medizinisch notwendige Transporte werden in der niedrigsten Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel erstattet
  • Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Beihilfeverzeichnis und Höchstsätze
  • Hilfsmittel werden gemäß Beihilfekatalog und Höchstbeträge erstattet. Elektromobile bis maximal 2.500 Euro
  • Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) inkl. Gestell sind bis zu den Höchstbeträgen beihilfefähig
  • Ambulante Kuren werden bei der Beihilfe grundsätzlich alle 4 Jahre erstattet. Die Unterkunft und Verpflegung (inkl. An- und Abreise) bis zu 16 Euro pro Tag
  • Rehabilitation wird alle 4 Jahre erstattet. Die Unterkunft und Verpflegung (inkl. An- und Abreise) ist für maximal 23 Tage beihilfefähig
  • Sanatoriums-Behandlungen sind max. im niedrigsten Satz der jeweiligen Einrichtung beihilfefähig

Stationäre Behandlungen

  • Krankenhauskosten für allgemeine Leistungen in Krankenhäusern sind beihilfefähig bei vollstationärer, teilstationärer sowie vor- und nachstationärer Behandlung
  • Gesonderte stationäre Unterbringung im Zweibettzimmer ist mit einer Zuzahlung von 12 Euro pro Tag
  • Gesonderte wahlärztliche Behandlung im Rahmen der Höchstsätze mit einem Gehaltsabzug von 26 Euro monatlich als Eigenbeteiligung

Zahnärztliche Behandlungen

  • Zahnärztliche Behandlungen sind im Regelfall bis zum 2,3-fachen Satz und mit Begründung max. bis zum 3,5 Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beihilfefähig
  • Material- und Laborkosten (z.B. Edelmetall und Keramik) sind bis zu 60 Prozent beihilfefähig
  • Max. 2 Implantate pro Kiefer sind beihilfefähig. In Ausnahmefällen max. 4-6 Implantate pro Kiefer
  • Zahnersatz mit einer Wartezeit von einem Jahr nach Beschäftigungsbeginn. Wegfall der Wartezeit bei Unfall
  • Kieferorthopädische Behandlung bei Behandlungsbeginn vor dem 18 Lebensjahr sowie zum Erhalt der Kauffähigkeit und zur Prävention von Krankheiten

Pflege

  • Häusliche Krankenpflege durch Angehörige pauschal ab Pflegegrad 2 (316 Euro), Pflegegrad 3 (545 Euro), Pflegegrad 4 (728 Euro) und Pflegegrad 5 (901 Euro) erstattungsfähig
  • Häusliche Krankenpflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege ab Pflegegrad 1 (Zuschuss 125 Euro), Pflegegrad 2 (689 Euro), Pflegegrad 3 (1.298 Euro), Pflegegrad 4 (1.612 Euro) und Pflegegrad 5 (1.995 Euro) erstattungsfähig. Darüber hinaus abzgl. besoldungsabhängigem Eigenanteil
  • Stationäre Pflege: Max. Pflegesätze in den von den Pflegekassen zugelassenen Pflegeeinrichtungen zzgl. 100 Prozent für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft / Verpflegung abzüglich Eigenanteil)

Auslandsreisen

  • Der Vergleich der Kosten entfällt, wenn die Aufwendungen für ambulante Behandlungen und stationäre Leistungen in öffentlichen Krankenhäusern in einem EU-Mitgliedsstaat, einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz entstanden sind. Außerhalb Europas erst ab 1000 Euro Kosten

Informationen zur Beihilfe (Formulare, Adressen, App etc.)

Die Beihilfe RLP App Rheinland-Pfalz

Mit der Beihilfe App des Landes Rheinland-Pfalz können unproblematisch und zeitnah Anträge und Belege an die Beihilfestelle gesendet werden. Dafür ist vorab eine Registrierung im eBeihilfe Portal notwendig.

Adresse der Beihilfestelle in Koblenz

Postanschrift:
Landesamt für Finanzen
Postfach 10 04 32
56034 Koblenz

Hausanschrift:
Landesamt für Finanzen
Hoevelstraße 10
56073 Koblenz

Beihilfestelle Neustadt:

Hausanschrift:
Nur zur persönlichen Vorsprache, Einsendungen
bitte an die Postanschrift in Koblenz

Landesamt für Finanzen
Beihilfestelle Neustadt
Friedrichstraße 30
67433 Neustadt

Relevante Formulare Beihilfe Rheinland-Pfalz

Bearbeitungsdauer von Anträgen der Beihilfe Rheinland-Pfalz

  • Als Bearbeitungsdauer werden bis zu 29 Arbeitstage und im Bereich Pflege bis zu 36 Arbeitstage zur Bearbeitung von Beihilfeanträge angegeben (Stand 17.01.24)

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