Beihilfe Brandenburg 2024 – Alle Informationen!

25. Januar 2024
3 Min. Lesedauer
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Hier findest du alle wichtigen Informationen der Beihilfe Brandenburg. Du erfährst, wer Anspruch auf Beihilfe hat und wie hoch dein Beihilfesatz ist. Zudem gehen wir auf die Leistungen der Beihilfe ein und wir zeigen dir wo du alle relevanten Formulare und Anträge findest.

Beihilfeanspruch Brandenburg

Der Beihilfebemessungssatz ist personenbezogen und beträgt:

  • Beihilfeberechtigte mit max. 1 Kind haben einen Beihilfesatz von 50 Prozent
  • Beihilfeberechtigte in Elternzeit mit max. 1 Kind haben einen Beihilfesatz von 70 Prozent
  • Beihilfeberechtigte mit 2 Kinder und mehr haben einen Beihilfesatz 70 Prozent
  • Beihilfeberechtigte Pensionäre haben einen Beihilfesatz von 70 Prozent
  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner haben einen Beihilfesatz von 70 Prozent, sofern das Einkommen des Vorvorkalenderjahres mit 17.000 Euro nicht überschritten wurde
  • Beihilfeberechtigte Kinder haben einen Beihilfesatz von 80 Prozent

Die Leistungen der Beihilfe Brandenburg

Die wichtigsten Leistungen der Beihilfe in Brandenburg haben wir für dich zusammengefasst. Für detaillierte Informationen empfehlen wir einen Blick auf die aktuelle Beihilfeverordnung.

Ambulante Behandlungen

  • Ärztliche Behandlungen sind bis zum 3,5 Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beihilfefähig
  • Heilpraktiker-Leistungen sind gemäß dem Leistungsverzeichnis der Bundesbeihilfeverordnung erstattungsfähig
  • Schriftlich verordnete Medikamente bis zu GKV-Festbeiträgen erstattungsfähig. Eine Eigenbeteiligung von 10% (mind. 5 Euro, max. 10 Euro) ist erforderlich
  • Medizinisch notwendige Transporte werden in der niedrigsten Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel erstattet. Der Eigenanteil beträgt 10% (mind. 5 Euro, max. 10 Euro)
  • Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Beihilfeleistungsverzeichnis und Höchstsätze
  • Hilfsmittel werden gemäß Beihilfekatalog und Höchstbeträge erstattet. Die Eigenanteil beträgt 10% (mind. 5 Euro, max. 10 Euro)
  • Eine Begrenzung von 2 Prozent der Dienstbezüge (Versorgungsbezüge/Rentenzahlbetrags) dient zur Begrenzung von Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel und Beförderungskosten. Bei chronisch Erkrankten liegt die Begrenzung bei 1 Prozent, welche genehmigungspflichtig ist
  • Sehhilfen (Brillengläser und Kontaktlinsen) exklusive Brillenfassung sind bis zum 18 Lebensjahr beihilfefähig. Unter Umständen auch über dem 18 Lebensjahr hinaus erstattungsfähig
  • Ambulante Kuren werden bei der Beihilfe grundsätzlich alle 4 Jahre erstattet. Die Unterkunft und Verpflegung ist mit 16 Euro pro Tag für maximal 21 Tage erstattungsfähig
  • Rehabilitation wird alle 4 Jahre erstattet. Die Unterkunft und Verpflegung (ohne An- und Abreise) ist für maximal 21 Tage beihilfefähig. Fahrtkosten werden bis zu 10 Euro erstattet
  • Sanatoriums-Behandlungen sind max. im niedrigsten Satz der jeweiligen Einrichtung beihilfefähig. Der Eigenanteil beträgt 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Jahr

Stationäre Behandlungen

  • Krankenhauskosten für allgemeine Leistungen in Krankenhäusern sind beihilfefähig bei vollstationärer, teilstationärer sowie vor- und nachstationärer Behandlung. Es gibt eine Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Jahr

Zahnärztliche Behandlungen

  • Zahnärztliche Behandlungen sind maximal bis zum 3,5 Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beihilfefähig
  • Material- und Laborkosten (Edelmetall, Keramik) sind bis zu 60 Prozent beihilfefähig
  • Max. 2 Implantate pro Kiefer sind beihilfefähig. Unter bestimmten Voraussetzungen max. 4 Implantate pro Kiefer
  • Beim Zahnersatz werden keine große Brücken in der Anwärterzeit erstattet
  • Kieferorthopädische Behandlung bei Behandlungsbeginn vor dem 18 Lebensjahr sowie bei schweren Anomalien

Pflege

  • Häusliche Krankenpflege durch Angehörige pauschal ab Pflegegrad 2 (316 Euro), Pflegegrad 3 (545 Euro), Pflegegrad 4 (728 Euro) und Pflegegrad 5 (901 Euro) erstattungsfähig
  • Häusliche Krankenpflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege ab Pflegegrad 2 (689 Euro), Pflegegrad 3 (1.298 Euro), Pflegegrad 4 (1.612 Euro) und Pflegegrad 5 (1.995 Euro) erstattungsfähig
  • Stationäre Pflege ab Pflegegrad 1 (Zuschuss 125 Euro), Pflegegrad 2 (770 Euro), Pflegegrad 3 (1.262 Euro), Pflegegrad 4 (1.775 Euro), Pflegegrad 5 (2.005 Euro) zzgl. 100% für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung)

Auslandsreisen

  • Der Vergleich der Kosten entfällt, wenn die Aufwendungen für ambulante Behandlungen und stationäre Leistungen in öffentlichen Krankenhäusern in einem EU-Mitgliedsstaat, einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz entstanden sind. Außerhalb Europas bzw. EU werden Kosten für ambulante- und zahnärztliche Behandlungen erst ab 1000 Euro erstattet

Pauschale Beihilfe in Brandenburg

Ab dem 01.01.2020 haben beihilfeberechtigte Beamte die Option, sich einmalig für die pauschale Beihilfe zu entscheiden. Alle wichtigen Informationen wurden für dich zusammengefasst.

Im Allgemeinen:

Der Dienstherr gewährt einen hälftigen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wobei der Zuschuss auf maximal 50 Prozent des Höchstbeitrags der GKV begrenzt ist.

Anspruchsberechtigte sind:

  • Bereits in der GKV versicherte Beamte
  • Neubeamte
  • Voraussetzung ist die unwiderrufliche Aufgabe des Anspruchs auf individuelle Beihilfe
  • Vorsicht beim Wechsel des Dienstherrn: Die pauschale Beihilfe endet an den Landesgrenzen und auch bei einem Wechsel zum Bund besteht kein Anspruch mehr darauf

Leistungen:

  • Die Leistungen in der GKV werden vom Gesetzgeber definiert und können auch gestrichen werden. Sie müssen gemäß dem Sozialgesetzbuch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein

Beiträge:

  • GKV-Versicherte, die ein Einkommen um die Beitragsbemessungsgrenze haben, zahlen seit dem 01.01.2024 etwa 840 Euro. Selbst wenn sich der Dienstherr zur Hälfte am Beitrag beteiligt, dürfte die PKV-Restkostenversicherung in den meisten Fällen günstiger sein
  • Die Tatsache, dass Beamte in der GKV den Status eines freiwillig Versicherten haben, führt zu erheblichen Mehrbelastungen. Im Pensionsalter müssen Beamte nicht nur den Krankenversicherungsbeitrag auf ihre Pension entrichten, sondern auch auf sämtliche zusätzlichen Einkünfte einen GKV-Beitrag zahlen
  • Kinder sind beitragsfrei mitversichert

Pflegepflichtversicherung:

  • Die pauschale Beihilfe deckt nur die Krankenversicherung ab
  • Bei PKV-Versicherten übernimmt die Beihilfe in der Regel 70 Prozent, während gesetzlich krankenversicherte Beihilfeberechtigte stets 50 Prozent erhalten. Der fehlende Prozentsatz muss durch eine private Pflegepflichtversicherung oder die soziale Pflegeversicherung abgedeckt werden

Informationen zur Beihilfe Brandenburg (Formulare, Adressen, Anträge etc.)

Eine App steht zur Beihilfe in Brandenburg aktuell nicht zur Verfügung. Wir zeigen dir, wo du alle relevanten Anträge, Adressen und Formulare findest.

Adresse der Beihilfestelle Brandenburg

Hausadresse:
ZBB Cottbus
Lipezker Straße 45,
Haus 1
03048 Cottbus

Postadresse:
ZBB Cottbus
Postfach 15 60 21
03060 Cottbus

Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten findest du auch der Webseite des Landes Brandenburg.

Formulare und Anträge der Beihilfe in Brandenburg

Bearbeitungszeit von Anträgen der Beihilfe Brandenburg

  • Die aktuelle Bearbeitungszeit von Anträgen an die Beihilfe ist auf der Webseite einsehbar. Diese Informationen werden laufend auf den neuesten Stand gebracht

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