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Medizinische Beratung

Private Krankenversicherung für Beamte

Übersicht der wichtigen Infos

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  • Der Dienstherr des Beamten beteiligt sich mit einem prozentuellen Beihilfesatz an den Krankheitskosten.

  • Die Höhe der Beihilfe wird durch das jeweilige Bundesland oder durch den Bund gewährt und beträgt mindestens 50 Prozent.

  • Durch die Familiensituation, beispielsweise Pension und Geburt von Kindern, erhöht sich der Beihilfesatz.

  • Die Differenz zum gewährten Beihilfesatz ist durch eine sogenannte Restkostenversicherung über einen privaten Krankenversicherer abzuschließen.

  • Durch die Restkostenversicherung bekommen Beamte Zugang zu einer besseren medizinischen Versorgung.

  • Beamte erhalten keinen Arbeitgeber-Anteil durch den Dienstherrn beim Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung.

  • Zwischen der jeweiligen Beihilfe und der Restkostenversicherung können Versorgungslücken entstehen, die durch Beihilfeergänzungsbausteine aufgefangen werden.

  • Alle Beamten haben ein verbrieftes Recht auf Zugang zu einer privaten Restkostenversicherung.

Inhaltsverzeichnis

Wie funktioniert die Beihilfe für Beamte?

In Deutschland gibt es die Beihilfe, welche ein eigenständiges System zur Krankenfürsorge für Beamte darstellt. Der Dienstherr trägt gegenüber seinen Beamten und deren Familien eine soziale Verantwortung und beteiligt sich mit einem Prozentsatz an deren Krankheitskosten. Rechnungen für medizinische Leistungen werden bei der jeweiligen Behilfestelle eingereicht. 

Eine einheitliche Regelung der Beihilfe gibt es nicht. Beamte und Anwärter sollen sich mit ihrer gültigen Beihilfeverordnung vertraut machen. Der Beihilfesatz beträgt mindestens 50 Prozent. In allen Bundesländern, mit Ausnahme Baden-Württemberg,  erhöht sich der Beihilfesatz bei Geburt von Kindern sowie dem Pensionsalter. 

Wie funktioniert Beihilfe

Welche Voraussetzungen müssen für die Beihilfe erfüllt werden?

Beihilfeberechtigte sind Beamte, Richter, Soldaten und auch deren Angehörige haben Anspruch auf Leistungen der Krankenfürsorge. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Beihilfe zu erhalten:

  • Beamte auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit erhalten Beihilfe durch ihr Bundesland oder durch den Bund. Dabei sind die Regelungen des Bundeslandes oder Bundesbeihilfeverordnung zu beachten.

  • Kein Erhalt der freien Heilfürsorge, wie es bei Bundespolizisten, Feuerwehrleuten oder Soldaten der Fall ist.

Im Vorbereitungsdienst werden nicht alle Berufsgruppen zu Beamten auf Widerruf ernannt. Beispielsweise sind Rechtsreferendare in vielen Bundesländern nicht mehr beihilfeberechtigt, sondern stehen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Bei spezielleren Berufsgruppen sind die Regeln der jeweiligen Bundesländern zu beachten.

Voraussetzungen Beihilfe

Höhe des Beihilfeanspruches

Die Höhe des Beihilfeanspruches ist abhängig vom Bund oder jeweiligen Bundeslandes sowie deren Regelungen und Vorschriften. Die meisten Bundesländer orientieren sich an der Bundesbehilfeverordnung (BBhV). Grundlage sind die Bundes- oder Landesbeamtengesetze (BBG bzw. LBG). Daraus leitet sich der Beihilfeanspruch des Beamten sowie deren Angehörige ab.

 Die Höhe der Beihilfe ist mit Ausnahme der Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Bremen identisch.

  • Ledige Beihilfeberechtige ohne Kinder: 50 Prozent

  • Ledige Behilfeberechtigte mit einem Kind: 50 Prozent. Anspruch Kind: 80 Prozent

  • Ledige Behilfeberechtigte ab zwei Kinder: 70 Prozent. Anspruch Kind: 80 Prozent

  • Verheiratete Behilfeberechtige ohne Kinder: 50 Prozent. Anspruch Partner*: 70 Prozent

  • Verheiratete Behilfeberechtige mit einem Kinder: 50 Prozent. Anspruch Partner*: 70 Prozent. Anspruch Kind 80 Prozent

  • Verheiratete Behilfeberechtige ab zwei Kinder: 70 Prozent. Anspruch Partner*: 70 Prozent. Anspruch Kind 80 Prozent

  • Beamte im Ruhestand: 70 Prozent

Für die Beantragung der Beihilfe des Bundes für den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner darf der Gesamtbeitrag der Einkünfte nicht 17.000€ im Kalenderjahr übersteigen.

Höhe Beihilfe

Ausnahmen bestimmter Bundesländer

Die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Bremen haben abweichende Regelungen für die Bemessung der Höhe der Beihilfe. Einigkeit besteht beim Mindestanspruch von 50 Prozent.

Für Beamte in Baden-Württemberg gilt ab dem 31.12.2012 einheitlich ein Beihilfesatz von 50 Prozent. Der Beihilfesatz bleibt unabhängig von der Anzahl an Kinder oder Pensionsalter bestehen.

In Hessen und Bremen erhalten Beamte pro Kind einen um 5 Prozent erhöhten Beihilfesatz. Der maximale Beihilfesatz beträgt in beiden Bundesländern 70 Prozent. Hier wird deutlich, dass eine Verbeamtung dort einen finanziellen Nachteil beim Thema Nachwuchs darstellen.

Welche Kosten werden von der Beihilfe übernommen?

Vom Leistungsniveau entspricht die Beihilfe circa den angebotenen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Zudem gbt es Leistungsunterschiede je nach Beihilfeverordnung. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass medizinische notwendige Leistungen übernommen werden. Alles was über das normale Maß hinaus geht, ist in der Regel selbst zu zahlen.

Es gibt eine Lösung für Versorgungslücken: Die private Krankenversicherung für Beamte ist an die jeweiligen Regelungen der Beihilfe angeglichen. Die sogenannte Restkostenversicherung leistet seinen Anteil. Mithilfe von Beihilfeergänzungsbausteinen können Leistungslücken der jeweiligen Beihilfe geschlossen werden.

Leistungsabrechnung der Beihilfe

Im Gegensatz zum normalen Abrechnungsprinzip erhält der Beihilfeempfänger eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung. Diese ist dann an die jeweilige Beihilfestelle und an den privaten Krankenversicherer weiterzuleiten. Die Rechnung wird dann von beiden Seiten geprüft und jeweilige prozentuale Anteil erstattet. 

Im Regelfall werden die Kosten so schnell erstattet, dass man nicht in finanzielle Vorleistung treten muss. Dabei ist das Zahlungsziel des jeweiligen behandelnden Arztes etc. im Blick zu behalten. Eine Beihilfevollmacht kann in diesem Zusammenhang nützlich sein, falls man selbst nicht in der Lage sein sollte, die Abrechnungen selbst vorzunehmen. Diese Vollmacht wird dann entsprechend hinterlegt.

Besonders bei stationären Aufenthalten können hohe Kosten entstehen. Daher sollte im Vorfeld geprüft werden, ob es eine Möglichkeit für eine Direktabrechnung mit dem Krankenhaus an die jeweilige Beilhilfestelle gibt.

Kostenübernahm Beihilfe

Private Krankenversicherung für Beamte

Die private Krankenversicherung für Beamte ist eine spezielle Form der Krankenversicherung, die sich an die jeweilige Beihilfe orientiert. Diese wird auch Restkostenversicherung genannt, da der private Krankenversicherer genau die Kosten übernimmt, die nach der Beihilfe verbleiben. Erhält der Beamte eine Beihilfe von 50 Prozent, so beträgt der Anteil der Restkostenversicherung ebenso 50 Prozent.

Für Beamte in der privaten Krankenversicherung ist es meistens eine finanziell lohnenswerte Absicherungsform, da der Versicherte einen "günstigen" Tarif erhält und von guten Leistungen profitiert. Vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamte sollte man sich zunächst überlegen, auf welche Leistungen man Wert legt.

 

In der Regel bieten  Versicherungsunternehmen dazu zwei verschiedene Tarife an. Einen guten Kompakt-Tarif, der bereits eine deutliche Aufwertung gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt und einen Top-Schutz, der keine Absicherungswünsche offen lässt. Ein Auszug von versicherbaren Leistungen sind:

  • Freie Arztwahl im Krankenhaus mit Unterbingung im Ein- oder Zweibettzimmer

  • Direktzugang zu Fachärzten ohne Überweisung

  • Erstattung von den besten Arzneimittel und Therapiemaßnahmen

  • Vollständige Übernahme bei hochwertigen zahnärztlichen Leistungen

  • Erstattung bei Kuren

Diese Tarife unterscheiden sich in den in den Leistungen nicht von den Normal-Tarifen der privaten Krankenversicherung.

Der große Unterschied liegt nur darin, dass diese speziellen Tarife für Beamte, an die Beihilfe angeglichen sind.

Bei einer Beihilfe von bspw. 80 Prozent, wird die private Krankenversicherung 20 Prozent der übrigen Kosten übernehmen.

PKV Beamte

Beihilfeergänzungstarif

Ein Beihilfeergänzungstarif schützt den Versicherten vor Leistungslücken in der Beihilfe und somit auch von Zuzahlungen.

Die Krankheitskosten werden für Beamte mindestens zu 50 Prozent übernommen. In manchen Situationen kann es jedoch zu eigenen Zuzahlungen kommen, wenn die Beihilfe für bestimmte Leistungen weniger als 50 Prozent erstattet.

Des Weiteren kann sich die Beihilfeverordnung verändern und daher besteht ein Risiko für die Zukunft, dass Leistungen gekürzt werden. Leistungslücken in der Beihilfe können aktuell auf folgende Bereiche ausgemacht werden:

  • Zahnersatz (bei den Material- und Laborkosten)

  • Hilfsmittel

  • Heilpraktikerleistungen

  • Sehhilfen (Brillen / Kontaktlinsen)

  • Auslandsreisekrankenversicherung

Diese Leistungslücken können zu sehr hohen Zuzahlungen führen. Um dies zu vermeiden gibt es Beihilfeergänzungsbausteine.

Dadurch werden die Leistungslücken der Beihilfe aufgefangen und schützt demnach vor einem hohen finanziellen Risiko.

Diese Bausteine sollten vor dem Abschluss genau unter die Lupe genommen werden, da diese nicht pauschal alle Risiken abdecken, sondern individuell ausgestaltet sind. Ein guter Beihilfeergänzungsbaustein kostet in der Regel nur ein paar Euro und ergänzt idealerweise den Krankenversicherungsvertrag.

Gesundheitsfragen - Risiken vermeiden

Die Gesundheitsfragen sind ein wichtiger Bestandteil einer Risikoversicherung. Genauso wie bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung, wird bei der Antragstellung einer privaten Krankenversicherung Gesundheitsfragen gestellt.

Alle Fragen sind gewissenhaft zu beantworten, um eine Anzeigepflichtverletzung zu vermeiden.

Bei manchen Vorerkrankungen kann es sein, dass Versicherer diese Risiken mit einpreisen. Jedoch hat jede Versicherungsgesellschaft individuelle Risikoprüfungen. Daher macht es Sinn vor einer Antragsstellung eine professionelle Risikovoranfrage zu stellen, um das bestmögliche Angebot zu erhalten. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert diese Prüfung mit einem Experten durchzuführen, um bestimmte Fallstricke zu vermeiden.

Tipp: Bei der erstmaligen Verbeamtung besteht die Möglichkeit innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt ins Beamtenverhältnis sich privat versichern zu lassen, auch wenn es normalerweise aufgrund von Vorerkrankungen nicht möglich wäre.

Über die sogenannte Eröffnungsklausel darf der Versicherer keinen Antrag ablehnen, jedoch das Risiko mit einem maximalen Zuschlag von 30 Prozent einpreisen. Der Leistungsumfang des Tarifs ist etwas eingeschränkter als im Normalfall. Dennoch kann diese Konstellation aus finanziellen Aspekten trotzdem Sinn machen. Dies gilt es individuell zu prüfen.

Gesetzliche Krankenversicherung für Beamte

Bei der Wahl einer Krankenversicherung genießt ein Beamter Wahlfreiheit. Demnach kann es sich für die private Krankenversicherung bzw. Restkostenversicherung entschieden oder in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben.

Beim Verzicht auf einen Wechsel in die beihilfefähige Restkostenversicherung verzichtet der Beamte auf den Zugang zu besseren medizinischen Leistungen im Krankheitsfall. Ebenso erhält der Beamte im Regelfall keinen Zuschuss durch den Dienstherrn zu seiner Krankenversicherung, wie es in der Privatwirtschaft üblich ist.

Das bedeutet, dass für den vollen Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden muss. Der Beitrag setzt sich zusammen aus dem Bruttoeinkommen x 14,6 Prozent + Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,6 Prozent).

Eine Absicherung eines Krankengelds ist nicht notwendig, da der Dienstherr den Verdienstausfall auch bei längerer Krankheit bezahlt.

Ob sich der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung lohnt, sollte individuell in einer ganzheitlichen Beratung durch einen Experten geprüft werden.

GKV Beamte

Die Anwartschaft als Joker für die Zukunft in der Beihilfe

Wer sich sich gerade am Anfang des beruflichen Werdegangs befindet, kann sich zum Beispiel als Lehramtsstudent oder in einer heilfürsorgeberechtigten Laufbahn mit einer Anwartschaft absichern. Diese Anwartschaft "friert" zu dem Zeitpunkt des Abschlusses bestimmte Risiken ein, die dann später ohne Nachteile in eine beihilfefähige Krankenversicherung umgewandelt werden kann.

Anwartschaft

Kleine Anwartschaft

Um zu einem späteren Zeitpunkt in die private Krankenversicherung ohne Hürden wechseln zu können, nutzt man die die kleine Anwartschaftsversicherung. Gegen ein paar Euro pro Monat, werden die bei Abschluss gemachten Gesundheitsangaben für einen späteren Wechsel vertraglich zugesichert. Sollten während der Vertragslaufzeit Vorerkrankungen hinzugekommen sein, werden diese bei einer Antragsstellung in der privaten Krankenversicherung nicht berücksichtigt. Damit werden Beitragszuschläge und weitere Erschwernisse bei der Bemessung der Monatsprämie verhindert.

Große Anwartschaft

Besonders wichtig ist die große Anwartschaft für Beamte, die eine freie Heilfürsorge erhalten. Denn diese konservieren nicht nur mit Abschluss einer großen Anwartschaft den jeweiligen Gesundheitszustand, sondern zudem auch wichtige Prämienvorteile.

Die Heilfürsorge für Beamte endet mit Eintritt in den Ruhestand und darauf folgt dann die Beihilfe. Dazwischen liegen viele Jahrzehnte. Der Beitrag für die private Krankenversicherung wird unter anderem am Eintrittsalter bemessen.

Wird die große Anwartschaft bei Eintritt in den Ruhestand umgewandelt, gilt der Krankenversicherungsbeitrag, welcher zu dem damaligen Zeitpunkt bei Abschluss der großen Anwartschaft gegolten hätte.

Freie Heilfürsorge

Die freie Heilfürsorge ist ein wesentlicher Bestandteil der Krankenversicherung für Beamte des öffentlichen Dienstes, welche als besonders schutzbedürftig gelten. Zu den Beamtengruppen gehören unter anderem Soldaten der Bundeswehr, Polizisten sowie je nach Dienstherr auch Feuerwehrbeamte. 

Mit der freien Heilfürsorge erhält man einen unentgeltlichen Anspruch auf Übernahme der Krankheitskosten durch den Dienstherrn. Der Leistungsanspruch ist jedoch begrenzt, sodass es in manchen Fällen zu eigenen Zuzahlungen kommen kann. Der Anspruch auf Heilfürsorge ist zeitlich begrenzt und endet in der Regel bei Eintritt in den Ruhestand. In der Folge besteht ein Anspruch auf Beihilfe. Zu dem Zeitpunkt werden die Restkosten durch einen privaten Krankenversicherung abgedeckt. 

Heilfürsorge

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Alexander Backhaus
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