Zum Jahreswechsel wird die gesetzliche Krankenversicherung erneut steigen. Dabei wird die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2026 wieder angepasst.
Der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für das Jahr 2026 beträgt 1.238,07 Euro pro Monat (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, ohne Kinder).

Der Krankenkassenbeitrag besteht aus einem allgemeinen Beitragssatz von 14,60% des Bruttoeinkommens sowie einem Zusatzbeitrag, dessen Höhe je nach Krankenkasse unterschiedlich ist.
Die Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich auf 5.812,50 Euro, während die Versicherungspflichtgrenze auf 6.450 Euro ansteigt. Somit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab einem Jahresbruttoeinkommen von 77.400 Euro die Wahlfreiheit zwischen der GKV und PKV.
Werfen wir nun beispielhaft einen Blick auf zwei Berechnungen für die Jahre 2025 und 2026 im Höchstsatz:
2025: 5.512 Euro (Beitragsbemessungsgrenze) x 16,30% (Allg. + ⌀ Zusatzbeitragssatz)
= 942,63 Euro mtl. Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung
2026: 5.812 Euro (Beitragsbemessungsgrenze) x 16,30% (Allg. + ⌀ Zusatzbeitragssatz)
= 993,94 Euro mtl. Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung
Da die Beitragsbemessungsgrenze gestiegen ist, erhöht sich der monatliche Beitrag um 51,30 Euro.
Gleichzeitig steigt der maximale Arbeitgeberzuschuss für PKV-Versicherte im Jahr 2026 auf 496,97 Euro pro Monat.

Hinzu kommen die veränderten Werte in der Pflegepflichtversicherung für das Jahr 2026. Der Höchstbeitrag liegt nun bei 209,25 Euro. Der maximale Zuschuss durch den Arbeitgeber steigt auf 104,63 Euro.
Ab dem 01.01.2026 beträgt der Gesamtbetrag in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im Höchstsatz 1.238,07 Euro pro Monat.
Wie steigen die Kosten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung im Vergleich?
Zwischen 2005 und 2025 sind die Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durchschnittlich um 3,8% pro Jahr gestiegen, während die Private Krankenversicherung (PKV) im Schnitt um 3,1% pro Jahr angepasst wurde. Das wirkt überraschend, da in der öffentlichen Diskussion meist die steigenden Kosten der PKV im Vordergrund stehen.
Die Beiträge der GKV steigen jedoch automatisch mit, ohne dass es vielen bewusst ist: Zum einen erhöht sich der Beitrag mit wachsendem Einkommen, zum anderen wird die Beitragsbemessungsgrenze regelmäßig angehoben. Diese lag 2015 noch bei 49.000 Euro und ist seither um rund 37% gestiegen.
Entsprechend kletterte der Höchstbeitrag von 639,38 Euro im Jahr 2015 auf 993,94 Euro im Jahr 2026 – ein Plus von etwa 36%. Noch nicht eingerechnet sind dabei zusätzliche Faktoren wie Leistungskürzungen, die Versicherte aus eigener Tasche bezahlen müssen.