Zum Jahreswechsel 2027 steigen die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erneut. Besonders betroffen sind Versicherte, die den Höchstbeitrag zahlen: Ihre monatliche Beitragsbelastung erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um fast 10 Prozent.
Der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für das Jahr 2027 beträgt 1.345,12 Euro pro Monat (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, ohne Kinder).

Der Krankenkassenbeitrag besteht aus einem allgemeinen Beitragssatz von 14,60% des Bruttoeinkommens sowie einem Zusatzbeitrag, dessen Höhe je nach Krankenkasse unterschiedlich ist.
Die Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich auf 6.375,00 Euro, während die Versicherungspflichtgrenze auf 7.012,50 Euro ansteigt. Somit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab einem Jahresbruttoeinkommen von 84.150 Euro die Wahlfreiheit zwischen der GKV und PKV.
Werfen wir nun beispielhaft einen Blick auf zwei Berechnungen für die Jahre 2026 und 2027 im Höchstsatz:
2026: 5.812,50 Euro (Beitragsbemessungsgrenze) x 17,50% (Allg. + ⌀ Zusatzbeitragssatz)
= 1.017, 19 Euro mtl. Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung
2027: 6.375,00 Euro (Beitragsbemessungsgrenze) x 17,50% (Allg. + ⌀ Zusatzbeitragssatz)
= 1.115,62 Euro mtl. Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung
Da die Beitragsbemessungsgrenze gestiegen ist, erhöht sich der monatliche Beitrag um 98,43 Euro.
Gleichzeitig steigt der maximale Arbeitgeberzuschuss für PKV-Versicherte im Jahr 2026 auf 557,81 Euro pro Monat.

Hinzu kommen die veränderten Werte in der Pflegepflichtversicherung für das Jahr 2027. Der Höchstbeitrag liegt nun bei 229,50 Euro. Der maximale Zuschuss durch den Arbeitgeber steigt auf 114,75 Euro.
Ab dem 01.01.2027 beträgt der Gesamtbetrag in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im Höchstsatz 1.345,12 Euro pro Monat.
Wie steigen die Kosten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung im Vergleich?
Zwischen 2006 und 2026 sind die Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durchschnittlich um 3,9 Prozent pro Jahr gestiegen, während die Private Krankenversicherung (PKV) im Schnitt um 3,4 Prozent pro Jahr angepasst wurde. Das wirkt überraschend, da in der öffentlichen Diskussion meist die steigenden Kosten der PKV im Vordergrund stehen.
Die Beiträge der GKV steigen jedoch automatisch mit, ohne dass es vielen bewusst ist: Zum einen erhöht sich der Beitrag mit wachsendem Einkommen, zum anderen wird die Beitragsbemessungsgrenze regelmäßig angehoben. Diese lag 2017 noch bei 4.350 Euro und ist in den letzten 10 Jahren um 46,55 Prozent auf 6.375 Euro gestiegen.
Entsprechend steigt der Höchstbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung von 682,95 Euro im Jahr 2017 auf 1.115,62 Euro im Jahr 2027 – ein Plus von etwa 63 Prozent. Noch nicht berücksichtigt sind dabei zusätzliche Faktoren wie Leistungskürzungen und Eigenanteile, die Versicherte selbst tragen müssen.




