Pauschale Beihilfe Niedersachsen für Beamte
Ab dem 01.02.2024 können sich beihilfeberechtigte Beamte in Niedersachsen für die pauschale Beihilfe entscheiden. Diese Entscheidung ist einmalig und kann nicht widerrufen werden. Daher solltest du bei deiner Entscheidung alle Vor- und Nachteile kennen.
Die pauschale Beihilfe ist ein Zuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und kann bei Neuverbeamtungen oder bereits in der GKV versicherten Beamten gewählt werden.
Für Personen in unteren Gehaltsgruppen, Teilzeitbeschäftigte sowie kinderreichen Familien kann dieses System eine gute Wahl sein. Ebenso können davon diejenigen profitieren, die schwere Vorerkrankungen haben. In allen anderen Fällen ist die individuellen Beihilfe meistens die bessere Wahl.
In dieser Artikel haben wir für dich alle notwendigen Informationen zusammengetragen, damit du für deine Entscheidung einen besseren Überblick bekommst.
Unterschiede zwischen pauschaler und individueller Beihilfe
Die pauschale Beihilfe leistet einen Zuschuss von maximal 50 Prozent zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dieser ist auf den Höchstbeitrag der GKV begrenzt. Die Leistungen werden vom Gesetzgeber definiert und müssen per Gesetz ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig sein.
Bei der individuellen Beihilfe in Niedersachsen beträgt der Bemessungssatz zwischen 50 und 70 Prozent. Kinder erhalten 80 Prozent. Die Differenz wird durch eine PKV-Restkostenversicherung abgedeckt. Der Leistungsumfang in der Privaten Krankenversicherung (PKV) für Beamte ist hochwertiger und umfassender. Die PKV ist ein privatrechtlicher Vertrag und somit profitiert man von diesem Leistungsumfang ein Leben lang.
Welche Fallstricke muss ich bei der pauschalen Beihilfe beachten?
Beachte, dass die Entscheidung für die pauschale Beihilfe einmalig ist und nicht rückgängig gemacht werden kann. Bei einem Umzug in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe erlischt der Anspruch darauf. In diesem Fall zahlst du den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Es ist normal, dass die Krankenversicherungsbeiträge im Laufe der Zeit steigen, jedoch können GKV-Leistungen auch gekürzt werden. Die dadurch entstehenden Kosten sind privat zu tragen. Im Pensionsalter können erhebliche Mehrbelastungen entstehen. Denn der Zuschuss zur GKV bleibt konstant bei 50 Prozent und steigt im Gegensatz zur individuellen Beihilfe nicht auf 70 Prozent an. Die Höhe des Krankenversicherungsbeitrags hängt von der Pension und sämtlichen Einkünften ab.
- Die Wahl der pauschale Beihilfe ist einmalig und kann nicht widerrufen werden
- Der Anspruch auf pauschale Beihilfe endet an den Landesgrenzen
- GKV-Leistungen können gestrichen werden
- Die GKV ist genauso von Beitragssteigerungen betroffen
- Der max. Zuschuss im Pensionsalter beträgt 50 Prozent und nicht 70 Prozent (individuelle Beihilfe)
Meine Empfehlung an dich
Die Wahl eines geeigneten Krankenversicherungssystems hängt von vielen Faktoren ab und hat weitreichende Folgen. Triff daher keine voreiligen Entscheidungen. Analysiere deine persönliche Situation gründlich und informiere dich im Detail über die beiden Systeme und welche Auswirkungen beide Entscheidungen auf deine Zukunft haben könnten.
Wenn du dafür einen Ansprechpartner suchst, darfst du dich gerne an mich wenden. Wir beleuchten dann alle Details und klären alle Fragen, damit du eine gute Grundlage für deine Entscheidung hast.