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Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte und Anwärter

Übersicht der wichtigen Infos

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  • Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte und Anwärter zahlt eine monatliche Rente, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.

  • Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Dienstunfähigkeitsklausel.

  • Eine Absicherung durch den Dienstherrn ist in den Anfangsjahren nicht bis kaum vorhanden.

  • Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist besonders für Beamtenanwärter und Beamte auf Probe wichtig.

  • Beamte auf Lebenszeit erhalten nach 5 Jahren Dienstzeit ein Ruhegehalt.

  • Eine echte DU-Klausel sollte unbedingt in der Dienstunfähigkeitsversicherung vorhanden sein.

  • Wer sich frühzeitig absichert, spart viel Geld.

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Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?

Grundsätzlich ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Dienstunfähigkeitsklausel. Dennoch ist die Begrifflichkeit soweit verbreitet, dass immer von einer Dienstunfähigkeitsversicherung gesprochen wird. Im Folgenden gehen wir nun auf die entscheidenen Unterschiede einmal ein.

Die Definition einer Berufsunfähigkeit

Als berufsunfähig gilt, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder mehr als altersbedingtem Kräfteverfall mit einer voraussichtlichen Dauer von mindestens sechs Monaten nur noch zu 50 Prozent ausüben kann.

Dienstunfähig ist nicht gleich berufsunfähig

Bei einem Dienstunfähigkeit gibt es eine solche prozentuale Voraussetzung nicht. Selbst bei einer Leistungsfähigkeit von 80 Prozent, kann mal als dienstunfähig gelten, wenn eine volle Dienstfähigkeit nicht absehbar ist. Der Amtsarzt ist dabei die entscheidende Person.

Prinzipiell können als Beamter auch Leistungen aus der "reinen" Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten werden, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Allerdings empfiehlt sich immer eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel, um leichter eine Leistungszusage zu bekommen.

Denn wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit ausspricht, muss man die Dienstfähigkeit dem Versicherer nicht zusätzlich mit zusätzlichen medizinischen Unterlagen nachweisen. Denn mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel verzichtet ein guter Versicherer auf sein eigenes Überprüfungsrecht und folgt der Auffassung des Dienstherrn.

Durch das vereinfachte Leistungsanerkenntnis zahlt daraufhin der Versicherer die vereinbarte monatliche BU-Rente in voller Höhe aus.

Auf die wichtigsten Dienstunfähigkeitsklauseln bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung gehen wir nachher darauf ein.

Für wen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist für alle Beamte und Beamtenanwärter eine elementare Absicherung. Besonders in den ersten Jahren gibt es kaum Versorgungsanprüche durch den Dienstherrn, sodass eine private Absicherung sinnvoll ist.

Beamten in risikoreicheren Berufen, wie z.B. Lehrer oder Referendare, Polizisten, Soldaten und Beamte in Justizvollzugsanstalten unterliegen einem hohen Risiko dienstunfähig zu werden.

Das statistische Bundesamt hat ermittelt, dass etwa jeder vierte Beamte wegen Dienstunfähigkeit pensioniert wird. Die häufigsten Ursachen sind psychische Erkankungen, wie z.B. Stress, Depressionen oder auch Burnouts.

Unverzichtbar für:

  • Junge Beamte auf Widerruf und Probe ohne gesetzliche Ruhegehaltsansprüche

  • Lehrer und Referendare

  • Polizisten

  • Soldaten

Wie funktioniert eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte ist eigentlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel. Wenn nun der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit bescheinigt, greift die Dienstunfähigkeitsversicherung und zahlt eine monatliche Rente aus.

 

Damit das so problemlos funktioniert, sollte man unbedingt einen Anbieter und einen Tarif wählen, der eine echte DU-Klausel beinhaltet. Im Bedingungswerk des Tarifs sollte festgelegt sein, dass sich der Versicherer dem Votum des Dienstherrn anschließt.

Die wichtigsten Klauseln der Dienstunfähigkeitsversicherung

Ein Beamter, welcher aus gesundheitlichen Gründen seinen Dienstpflichten dauernd nicht nachgehen kann, gilt als dienstunfähig. Jedoch gibt es im Gegensatz zur genauen Definition, wann jemand berufsunfähig gilt, bei Dienstunfähigkeit viel Spielraum. In der Entscheidung, wann jemand dienstunfähig wird, ist der Dienstherr weitestgehend frei. Das kann auf der einen Seite bei einer großzügigen Entscheidung ein Vorteil sein. Im umgekehrten Fall vielleicht jedoch nicht.

Eine Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit ist nicht zwangsläufig gleichzusetzen. Vielmehr ist es von Fall zu Fall unterschiedlich, wann welche Leistung greift. Daher ist der Abschluss einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte abzuraten und stattdessen eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer zusätzlichen Dienstunfähigkeitsklausel zu wählen.

Echte Dienstunfähigkeitsklausel

Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel erkennt man daran, dass der Versicherer ein vereinfachtes Leistungsanerkenntnis bietet. Demnach folgt der Versicherer der Entscheidung des Dienstherrn, der eine Dienstunfähigkeit bescheinigt hat und verzichetet sogar auf ein eigenes Überprüfungsrecht.

Es gibt auch Versicherer, die eine "eingeschränkte echte Dienstunfähigkeitsklausel" in den Bedingungen haben. In diesem Fall erkennt er eine Dienstunfähigkeit nur an, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen hervorgeht.

Unechte Dienstunfähigkeitsklausel

Bei der unechten Dienstunfähigkeitsklausel bestimmt der Versicherer seine eigene Defintion von einer Dienstunfähigkeit. 

Beispielsweise kann die Formulierung so aussehen: "Ist die versicherte Person aufgrund Krank­heit, Verletzung des Körpers oder Kräfteverfalls zur Erfüllung ihrer Dienst­pflicht nicht in der Lage und wurde sie deswegen wegen allgemeiner Dienst­unfähig­keit in den Ruhe­stand versetzt…"

Die "und"-Formulierung führt dazu, dass der Versicherer ein eigenes Überprüfungsrecht hat und schauen kann, ob die gesundheitliche Beeinträchtigung die Ursache für die Nichterfüllung der Dienstpflicht ist.

Führt die Überprüfung zu einem abweichenden Ergebnis gegenüber dem Dienstherr, muss der Versicherer keine Versicherungsleistungen zahlen.

Spezielle Dienstunfähigkeitsklausel

Eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel benötigen Beamte im Vollzugsdienst (Polizei, Zoll, Feuerwehr). Diese deckt berufsspezifische Anforderungen ab. Der Dienstherr schaut zunächst, ob eine andere berufliche Verwendungsmöglichkeit besteht. Ist dies nicht der Fall, wird der Beamte in den Ruhestand versetzt, wodurch die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel greift und Leistungen ausgezahlt werden.

Teil-Dienstunfähigkeitsklausel

Ist ein Beamter nur noch teilweise bzw. begrenzt dienstfähig (mindestens 50 Prozent) kann von einer Versetzung in den Ruhestand abgesehen werden. Die Arbeitszeit und Besoldung wird dann entsprechend herabgesetzt. Bund und Länder gewähren dann Zuschläge zur Besoldung um die Besoldungslücke etwas aufzufangen. Durch die Teil-Dienstunfähigkeitsklausel kann diese Lücke geschlossen werden.

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Voraussetzungen für eine Dienstunfähigkeitsversicherung

Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung ist der Beitrag abhängig vom Einstiegsalter, der monatlichen Rentenhöhe, der genauen Berufsbezeichnung, dem gewählten Endalter und dem Gesundheitszustand.

Um die Versorgungslücken bei Beamten zu schließen, sollte man daher frühzeitig eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Frühzeitig bedeutet, so jung wie möglich und gesund wie möglich, denn dann wird der Beitrag günstiger sein.

Bestehen bereits Vorerkrankungen kann es sein, dass Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse hinzunehmen sind. Im schlimmsten Falle ist man gar nicht mehr versicherbar.

Auf jeden Fall ist eine anonyme Risikovoranfrage empfehlenswert, um zu schauen, welcher Versicherer die besten Konditionen bietet. Fällt das Votum des Versicherers negativ aus, kommt man bei einer Risikovoranfrage nicht auf die "schwarze Liste" der Versicherungswirtschaft. Somit wäre es sogar möglich, zu einem späteren Zeitpunkt nochmals die eigene Versicherbarkeit zu prüfen.

Die Rentenhöhe der Dienstunfähigkeitsversicherung sollte in einem angemessenen Rahmen sein. Das bedeutet in Abhängigkeit der individuellen Besoldungshöhe.

Das aktuelle Renteneintrittsalter ist aktuell das 67. Lebensjahr. Das ist auch der allgemeine Richtwert für das auszuwählende Endalter der Dienstunfähigkeitsversicherung. Da Beamte in der Regel früher in den Ruhestand gehen, sollte man da genau hinschauen und das korrekte Endalter auswählen.

Wie bekomme ich eine geeignete Dienstunfähigkeitsversicherung?

Eine geeignete Dienstunfähigkeitsversicherung gibt es überall und nirgendwo. Denn ein Versicherungstarif kann z.B. für einen verbeamteten Lehrer ideal sein, jedoch für eine Kriminalpolizisten nicht.

Das Thema der Dienstunfähigkeitsversicherung ist äußerst komplex und sollte auf die persönlichen und beruflichen Gegebenheiten des Beamten zugeschnitten sein.

Daher ist es ratsam sich einen Experten in diesem Bereich aufzusuchen. Denn eine elementar wichtige Dienstunfähigkeitsversicherung begleitet einen das gesamte Berufsleben und daher muss die Absicherung zu 100% passen.

​​Falls Sie Kontakt zu einem Experten suchen, um Ihr Anliegen zu besprechen, dann nehmen Sie gerne Kontakt auf oder buchen direkt einen unverbindlichen Termin.

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Alexander Backhaus
Finanz- & Versicherungsmakler

Tel.: 0228 - 84255096

Mail:kontakt@onecept.de

Was heißt DU
Unterschied BU DU
Leistungen Dienstherr DU
Für wen sinnvoll
Funktion DU
Klauseln DU
Voraussetzungen für DU
Idealer Tarif DU

Was heißt Dienstunfähigkeit?

"Nach §44 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes liegt eine Dienstunfähigkeit vor, wenn als Beamter wegen eines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge einer Erkrankung innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst mehr ausgeübt hat und wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer 6 Monate die Dienstfähigkeit wiederhergestellt ist. Dabei sind die jeweiligen Wiederherstellungsfristen der Länder zu beachten."

In der Regel ist ein Beamter bei Dienstunfähigkeit gut abgesichert, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Der Dienstherr zahlt dann ein Ruhegehalt, wenn man wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird.

Allerdings zahlt der Dienstherr ein Ruhegehalt erst, bei einer Verbeamtung auf Lebenszeit und mindestens nach 5 Jahren Dienstzeit.

Dienstunfähig können nur Beamte und Beamtenanwärter werden. In allen anderen Berufsgruppen wird von einer Erwerbs- und Berufsunfähigkeit gesprochen, wenn man seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.

Neben der allgemeinen Dienstunfähigkeit, welche alle Beamten betrifft, gibt es die spezielle Dienstunfähigkeit, welche z.B. für Berufsgruppen wie Polizeidienst und Vollzugsdienst relevant ist.

"Eine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn den besonderen Anforderungen an seinen Dienst nicht mehr genügt und nicht zu erwarten ist, dass eine Dienstfähigkeit innerhalb eines Jahres (bei der Polizei 2 Jahre) wiederhergestellt werden kann."

Sowohl die allgemeine als auch spezielle Dienstunfähigkeit wird vom Amtsarzt attestiert und wird dann durch den Dienstherrn bestätigt. Die Voraussetzungen für eine Dienstunfähigkeit können bei Bundes- und Landesbeamten unterschiedlich sein.

Was leistet der Dienstherr bei Dienstunfähigkeit?

Versorgung des Beamten auf Widerruf

Alle die sich in einer Ausbildung zu einem Beamtenberuf befinden, sind Beamte auf Widerruf. Das sind Beamtenanwärter für den einfachen, mittleren und gehobenen Dienst, sowie Referendare für den höheren Dienst.

Bei dieser Gruppe besteht kein Versorgungsanspruch bei Dienstunfähigkeit durch Krankheit oder Freizeitunfall.

Er wird dann nicht in den Ruhestand versetzt, da keine beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche bestehen. Vielmehr wird er aus dem öffentlichen Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Ebenso erhält man dann auch keine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, da eine allgemeine Wartezeit von 60 Monaten nicht erfüllt wird.

Bei einem Dienstunfall, welcher dann zur Entlassung aus dem öffentlichen Dienst geführt hat, besteht Anspruch auf einen Unterhaltsbetrag für die Dauer der Erwerbsbeschränkung. Dabei muss mindestens eine Erwerbsbeschränkung von 20 Prozent vorliegen.

Versorgung des Beamten auf Probe

Nach der Beamtenanwärterzeit stehen einem Beamten auf Probe eingeschränkte Versorgungsansprüche zu. Wer aufgund einer Krankheit oder Freizeitunfalls dienstunfähig wird, scheidet in der Regel aus dem öffentlichen Dienst aus und wird in der gesetzen Rentenversicherung nachversichert.

Es gibt jedoch Ausnahmefällen, unter strengen Bedingungen, bei denen eine Versetzung in den Ruhestand stattfindet.

Findet eine Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls statt, erhält man eine Ruhegehalt. Das Ruhegehalt sind rund 66 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der individuellen Besoldungsgruppe oder - wenn dies günstiger ist - 75 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besodlungsgruppe A4.

Bei einer Dienstbeschädigung stehen ein Ruhegehalt in Höhe der Mindestversorgung zu.

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Versorgung des Beamten auf Lebenszeit

Wird ein Beamter auf Lebenszeit durch Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, hat er Anspruch auf ein Ruhegehalt. Dabei muss eine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt sein. Bei einer Dienstunfähigkeit durch Dienstbeschädigung oder Dienstunfall gilt die Wartezeit immer als erfüllt.

Grundlage für die Berechnung ist der Eintritt der Dienstunfähigkeit und dem 60. Lebensjahr. Bei einer Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, beträgt die Zurechnungszeit von 2/3. Ist die Ursache für die Dienstunfähigkeit ein Dienstunfall, so beträgt die Zurechungszeit 1/3.

Die Höhe des Ruhegehalts richtet sich nach der Dienstzeit. Bei jungen Beamten auf Lebenszeit sind die Ansprüche noch gering und somit fällt das Ruhegehalt anfangs noch gering aus. Trotz der Mindestversorgungsregelungen bestehen dann erhebliche Versorgungslücken.

 

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