Beihilfe Hamburg 2024 – Alle Informationen!

12. Januar 2024
3 Min. Lesedauer
Beamten Beihilfe in Hamburg 2024
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In diesem Beitrag findest du alle relevanten Informationen zur Beihilfe in Hamburg. Du erhältst Auskunft darüber, wer Anspruch auf Beihilfe hat und wie hoch dein Beihilfesatz ist. Zudem informieren wir dich über die Leistungen der Beihilfe im ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich. Zudem zeigen wir dir, wo du die Formulare sowie die App der Beihilfe Hamburg findest.

Beihilfeanspruch Hamburg

Der Bemessungssatz ist personenbezogen und beträgt:

  • Beihilfeberechtigte mit max. 1 Kind haben einen Beihilfesatz von 50 Prozent
  • Beihilfeberechtigte mit 2 Kinder und mehr haben einen Beihilfesatz 70 Prozent
  • Pensionäre haben einen Beihilfesatz von 70 Prozent
  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner haben einen Beihilfesatz von 70 Prozent, sofern das Einkommen des Vorjahres nicht 18.000 Euro übersteigt
  • Beihilfeberechtigte Kinder haben einen Beihilfesatz von 80 Prozent

Der Leistungskatalog der Beihilfe Hamburg

In diesem Abschnitt präsentieren wir dir eine Zusammenfassung der Leistungen der Beihilfe Hamburg. Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf die aktuelle Beihilfeverordnung.  

Die Kostendämpfungspauschale ist ein pauschal festgelegter Eigenanteil, den der Beihilfeberechtigte für sich und seine beihilfeberechtigten Angehörigen selbst tragen muss. Die Höhe variiert je nach Besoldungsgruppe und beträgt zwischen 25 Euro und 500 Euro pro Kalenderjahr.

Ambulante Behandlungen

  • Ärztliche Behandlungen sind bis zum 3,5 Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beihilfefähig
  • Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker sind gemäß dem beihilferechtlichen Gebührenverzeichnis Hamburg für Heilpraktiker-Leistungen beihilfefähig
  • Schriftlich verordnete Medikamente bis zu GKV-Festbeiträgen erstattungsfähig. Es muss ein Eigenanteil von 10 Prozent (mind. 5 Euro, max. 10 Euro) geleistet werden
  • Auf Antrag gibt es eine Belastungsgrenze bei Medikamente. Bei chronisch Kranken entfällt ab Antragsstellung der Abzug von Eigenanteilen. Es gilt eine Begrenzung von 2 Prozent, maximal 312 Euro der Dienstbezüge, der Versorgungsbezüge oder des Rentenzahlbetrags pro Kalenderjahr
  • Für die Beförderung zahlt die Beihilfe 0,20 Euro pro Kilometer Fahrtkosten
  • Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Leistungsverzeichnis und Höchstbeträge
  • Hilfsmittel sind bis zu den maximalen Sätzen der gesetzlichen Krankenversicherung beihilfefähig
  • Je nach Indikation können Brillengläser und Kontaktlinsen bis zu den Höchstbeträgen der Hamburgischen Beihilfeverordnung (HmbBeihVO) beihilfefähig sein. Es gibt jedoch keine Beihilfeleistungen für Brillenfassungen
  • Ambulante Kur nach einer Wartezeit von drei Jahren mit pauschal 16 Euro pro Tag für maximal 23 Tage. Anspruch alle 4 Jahre
  • Es besteht alle 4 Jahre ein Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind für höchstens 21 Tage beihilfefähig (ohne An- und Abreise)
  • Sanatoriums-Behandlungen sind max. im niedrigsten Satz der jeweiligen Einrichtung beihilfefähig

Stationäre Behandlungen

  • Krankenhauskosten für allgemeine Leistungen in Krankenhäusern sind beihilfefähig bei vollstationärer, teilstationärer sowie vor- und nachstationärer Behandlung
  • Keine Erstattung für privatärztliche Behandlungen und stationäre Unterbringung im Zweibettzimmer

Zahnärztliche Behandlungen

  • Zahnärztliche Behandlungen sind im Regelfall bis zum 2,3-fachen Satz und mit Begründung max. bis zum 3,5 Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beihilfefähig
  • Material- und Laborkosten (z.B. Edelmetall und Keramik) sind bis zu 60 Prozent beihilfefähig
  • Max. 2 Implantate pro Kiefer sind erstattungsfähig
  • Zahnersatz in der Beamtenanwärterzeit sind nicht beihilfefähig
  • Kieferorthopädische Behandlung bei Behandlungsbeginn vor dem 18 Lebensjahr sowie bei schweren Anomalien erstattungsfähig

Pflege

  • Häusliche Krankenpflege durch Angehörige ab Pflegegrad 2 (max. 316 Euro), Pflegegrad 3 (max. 545 Euro), Pflegegrad 4 (max. 728 Euro) und Pflegegrad 5 (max. 1.141 Euro) erstattungsfähig
  • Teilstationäre Pflege ab Pflegegrad 2 (max. 20 Prozent*), Pflegegrad 3 (max. 40 Prozent*), Pflegegrad 4 (max. 60 Prozent*) und Pflegegrad 5 (max. 100 Prozent*) erstattungsfähig*der Pflegefachkraftkosten (nach 7a TVÜ-L (§ 13 Satz 4))
  • Stationäre Pflege ab Pflegegrad 1 (125 Euro Zuschuss), Pflegegrad 2 (max. 1.770 Euro), Pflegegrad 3 (max. 2.512 Euro), Pflegegrad 4 (max. 3.375 Euro) und Pflegegrad 5 (max. 3.605 Euro) erstattungsfähig
  • Unterbringung und Verpflegung abzüglich Eigenanteil

Auslandsreisen

  • Der Vergleich der Kosten entfällt, wenn die Aufwendungen für ambulante Behandlungen und stationäre Leistungen in öffentlichen Krankenhäusern in einem EU-Mitgliedsstaat, einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz entstanden sind

Pauschale Beihilfe in Hamburg

Seit dem 01.08.2018 haben beihilfeberechtigte Beamte das Recht sich für die pauschale Beihilfe zu entscheiden. Die wichtigsten Informationen fassen wir für dich zusammen.

Im Allgemeinen:

  • Der Dienstherr zahlt bei einer Versicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen hälftigen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung (max. 50 Prozent des Höchstbeitrags der GKV)

Anspruchsberechtigte sind:

  • Bereits in der GKV versicherte Beamte
  • Neubeamte
  • Bedingung ist die unwiderrufliche Aufgabe des Anspruchs auf individuelle Beihilfe
  • Beim Wechsel des Dienstherrn ist Vorsicht geboten: Die pauschale Beihilfe endet an den Landesgrenzen und auch bei einem Wechsel zum Bund besteht kein Anspruch mehr darauf

Leistungen:

  • Die Leistungen in der GKV werden vom Gesetzgeber definiert und können auch gestrichen werden. Sie müssen gemäß dem Sozialgesetzbuch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein

Beiträge:

  • GKV-Versicherte, die ein Einkommen um die Beitragsbemessungsgrenze haben, zahlen seit dem 01.01.2024 etwa 840 Euro. Selbst wenn sich der Dienstherr zur Hälfte am Beitrag beteiligt, dürfte die PKV-Restkostenversicherung in den meisten Fällen günstiger sein.
  • Der Status eines freiwillig Versicherten, den Beamte in der GKV immer haben, führt zu erheblichen Mehrbelastungen. Im Pensionsalter müssen Beamte nicht nur den Krankenversicherungsbeitrag auf ihre Pensionshöhe zahlen, sondern auch auf alle zusätzlichen Einkünfte einen GKV-Beitrag entrichten
  • Kinder sind beitragsfrei mitversichert

Pflegepflichtversicherung:

  • Die pauschale Beihilfe deckt nur die Krankenversicherung ab
  • Bei PKV-Versicherten übernimmt die Beihilfe in der Regel 70 Prozent, während gesetzlich krankenversicherte Beihilfeberechtigte stets 50 Prozent erhalten. Der fehlende Prozentsatz muss durch eine private Pflegepflichtversicherung oder die soziale Pflegeversicherung abgedeckt werden

Informationen zur Beihilfe (Formulare, Adressen, Beihilfe-App)

Die App der Beihilfe Hamburg

Adresse für die Beihilfeanträge und Dokumente

ZPD Hamburg
Beihilfe
Postfach 26 19 64
20509 Hamburg

Relevante Formulare

Beihilfeverordnung Hamburg

Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte

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