Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern 2024 – Alle Infos!

24. Januar 2024
3 Min. Lesedauer
Bild von Mecklenburg Vorpommern
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Alle Infos zur Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern haben wir für dich zusammengefasst. Du erfährst, wer Anspruch auf Beihilfe hat und wie hoch dein Beihilfesatz ist. Zudem gehen wir auf die Leistungen der Beihilfe ein und wir zeigen dir wo du alle wichtigen Formulare der Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern findest.

Beihilfebemessungssatz Mecklenburg-Vorpommern

Der Bemessungssatz ist personenbezogen und beträgt:

  • Beihilfeberechtigte mit max. 1 Kind haben einen Beihilfesatz von 50 Prozent
  • Beihilfeberechtigte in Elternzeit mit max. 1 Kind haben einen Beihilfesatz von 70 Prozent
  • Beihilfeberechtigte mit 2 Kinder und mehr haben einen Beihilfesatz 70 Prozent
  • Beihilfeberechtigte im Ruhestand haben einen Beihilfesatz von 70 Prozent
  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner haben einen Beihilfesatz von 70 Prozent, sofern ein Einkommen von 21.071 Euro des Vorkalenderjahres nicht überschritten wurde
  • Beihilfeberechtigte Kinder haben einen Beihilfesatz von 80 Prozent

Die Leistungen der Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern

In diesem Abschnitt fasen wir die wichtigen Leistungen der Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern zusammen. Für genauere Informationen verweisen wir auf die aktuelle Beihilfeverordnung.

Ambulante Behandlungen

  • Ärztliche Behandlungen sind bis zum 3,5 Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beihilfefähig
  • Heilpraktiker-Leistungen sind gemäß dem Leistungsverzeichnis der Bundesbeihilfeverordnung erstattungsfähig
  • Schriftlich verordnete Medikamente bis zu GKV-Festbeiträgen erstattungsfähig. Eine Eigenbeteiligung von 10% (mind. 5 Euro, max. 10 Euro) ist erforderlich
  • Fahrtkosten werden in der niedrigsten Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel erstattet. Die Eigenbeteiligung beträgt 10% (mind. 5 Euro, max. 10 Euro)
  • Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Beihilfeleistungsverzeichnis und Höchstsätze
  • Hilfsmittel werden gemäß Beihilfekatalog und Höchstbeträge erstattet. Die Eigenanteil beträgt 10% (mind. 5 Euro, max. 10 Euro)
  • Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) ohne Brillenfassung. sind bis zu den Höchstbeträgen beihilfefähig
  • Ambulante Kuren werden bei der Bundesbeihilfe grundsätzlich alle 4 Jahre erstattet. Die Unterkunft wird mit 16 Euro pro Tag für maximal 21 Tage erstattet
  • Rehabilitation wird alle 4 Jahre erstattet. Die Unterkunft und Verpflegung (ohne An- und Abreise) ist für maximal 21 Tage mit 10 Euro pro Tag beihilfefähig
  • Sanatoriums-Behandlungen sind max. im niedrigsten Satz der jeweiligen Einrichtung beihilfefähig. Die Eigenbeteiligung beträgt 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Jahr

Stationäre Behandlungen

  • Krankenhauskosten für allgemeine Leistungen in Krankenhäusern sind beihilfefähig bei vollstationärer, teilstationärer sowie vor- und nachstationärer Behandlung. Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Jahr

Zahnärztliche Behandlungen

  • Zahnärztliche Behandlungen sind im Regelfall bis zum 2,3-fachen Satz und mit Begründung max. bis zum 3,5 Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beihilfefähig
  • Material- und Laborkosten (z.B. Edelmetall und Keramik) sind bis zu 60 Prozent beihilfefähig
  • Max. 2 Implantate pro Kiefer sind beihilfefähig. Bei medizinischer Notwendigkeit maximal 4 Implantate pro Kiefer. Bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder nach 3 Jahre Beschäftigungszeit im ÖD
  • Zahnersatz ist beihilfefähig. Bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder nach 3 Jahre Beschäftigungszeit im ÖD
  • Große Brücken werden in der Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet
  • Kieferorthopädische Behandlung bei Behandlungsbeginn vor dem 18 Lebensjahr sowie bei schweren Anomalien ist beihilfefähig

Pflege

  • Häusliche Krankenpflege durch Angehörige pauschal ab Pflegegrad 2 (316 Euro), Pflegegrad 3 (545 Euro), Pflegegrad 4 (728 Euro) und Pflegegrad 5 (901 Euro) erstattungsfähig
  • Häusliche Krankenpflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege ab Pflegegrad 2 (689 Euro), Pflegegrad 3 (1.298 Euro), Pflegegrad 4 (1.612 Euro) und Pflegegrad 5 (1.995 Euro) erstattungsfähig
  • Stationäre Pflege ab Pflegegrad 1 (Zuschuss 125 Euro), Pflegegrad 2 (770 Euro), Pflegegrad 3 (1.262 Euro), Pflegegrad 4 (1.775 Euro), Pflegegrad 5 (2.005 Euro) zzgl. 100% für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung, abzüglich Eigenanteil)

Auslandsreisen

  • Der Vergleich der Kosten entfällt, wenn die Aufwendungen für ambulante Behandlungen und stationäre Leistungen in öffentlichen Krankenhäusern in einem EU-Mitgliedsstaat, einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz entstanden sind. Außerhalb Europas bzw. EU erst ab 1000 Euro für ambulante und zahnärztliche Kosten

Informationen zur Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern (Formulare, Anträge etc.)

Zurzeit gibt es für die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern keine App. Wir zeigen dir, wo du alle relevanten Formulare, Anträge und Adressen findest.

Adresse der Beihilfestelle in Schwerin

Postanschrift:

Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern

Postfach: 11 02 61

19002 Schwerin

Relevante Formulare der Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern

Bearbeitungsdauer der Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern

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