Beihilfe Sachsen 2024 – Alle Informationen!

27. Januar 2024
3 Min. Lesedauer
Bild von Sachsen. Beamten Beihilfe in Sachsen 2024
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Erfahre alle wichtigen Infos zur Beihilfe Sachsen. Du erfährst, wer Anspruch auf Beihilfe hat, deinen Beihilfesatz und welche Leistungen es gibt. Zudem zeigen wir dir, wo du die Formulare und die Beihilfe-App des Landes Sachsen findest.

Beihilfeanspruch Sachsen

Der Beihilfebemessungssatz ist personenbezogen und beträgt:

  • Beihilfeberechtigte mit max. 1 Kind haben einen Beihilfesatz von 50 Prozent
  • Beihilfeberechtigte mit 2 Kinder und mehr haben einen Beihilfesatz 70 Prozent
  • Beihilfeberechtigte in Pension haben einen Beihilfesatz von 70 Prozent
  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner haben einen Beihilfesatz von 70 Prozent, sofern das Einkommen mit 18.000 Euro nicht überschritten wurde. Ab dem 01.01.2014 zählen die durchschnittlichen Einkünfte der letzten 3 Jahre
  • Beihilfeberechtigte Kinder haben einen Beihilfesatz von 80 Prozent

Die Leistungen der Beihilfe Sachsen

Die Leistungen der Beihilfe in Sachsen haben wir als Überblick für dich zusammengetragen. Für weitere Informationen verweisen wir auf die aktuelle Beihilfeverordnung.

Die Kostendämpfungspauschale stellt einen pauschal festgesetzten Eigenanteil dar, den der Beihilfeberechtigte sowohl für sich als auch für seine beihilfeberechtigten Angehörigen übernehmen muss. Der Eigenanteil beträgt bei der Beihilfe Sachsen 40 Euro pro Jahr.

Ambulante Behandlungen

  • Ärztliche Behandlungen sind bis zum 3,5 Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beihilfefähig
  • Heilpraktiker-Leistungen sind gemäß dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker zum Höchstsatz der Gebührenordnung beihilfefähig
  • Schriftlich verordnete Medikamente bis zu GKV-Festbeiträgen erstattungsfähig. Die Zuzahlung beträgt 4 Euro (bis 16 Euro Abgabepreis) ,4,50 Euro (16,01 Euro -26 Euro Abgabepreis), 5 Euro (ab 26,01 Euro Abgabepreis)
  • Fahrtkosten werden von der Beihilfe mit einem Eigenanteil von 10 Euro pro Fahrt erstattet
  • Heilmittel gemäß Beihilfeleistungsverzeichnis und Höchstsätze der Gebührenordnung beihilfefähig
  • Hilfsmittel werden gemäß Beihilfeleistungsverzeichnis und Höchstbeträge der Beihilfeverordnung erstattet
  • Eine Begrenzung von 2 Prozent der Dienstbezüge (Versorgungsbezüge/Rentenzahlbetrags) dient zur Begrenzung von Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel und Beförderungskosten. Bei chronisch Erkrankten liegt die Begrenzung bei 1 Prozent, welche beantragt werden muss
  • Sehhilfen (Brillengläser und Kontaktlinsen) exklusive Fassungen mit maximal 100 Euro pro Auge beihilfefähig
  • Ambulante Kuren sind in der Beihilfe grundsätzlich nur bei Beamten im aktiven Dienst mit 40 Euro pro Tag für maximal 21 Tage beihilfefähig
  • Rehabilitation wird alle 4 Jahre für maximal 21 (ohne An- und Abreise) erstattet
  • Sanatoriums-Behandlungen sind max. im niedrigsten Satz der jeweiligen Einrichtung beihilfefähig

Stationäre Behandlungen

  • Krankenhauskosten für allgemeine Leistungen in Krankenhäusern sind beihilfefähig bei vollstationärer, teilstationärer sowie vor- und nachstationärer Behandlung
  • Gesonderte Unterbringung im Zweibettzimmer ist mit einer Zuzahlung von 14,50 Euro pro Tag beihilfefähig
  • Gesonderte privatärztliche Behandlung im Rahmen der Gebührenordnung (GOÄ) beihilfefähig

Zahnärztliche Behandlungen

  • Zahnärztliche Behandlungen sind maximal bis zum 3,5 Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beihilfefähig
  • Material- und Laborkosten (Edelmetall, Keramik) sind bis zu 65 Prozent beihilfefähig
  • Maximal 2 Implantate pro Kiefer sind beihilfefähig. Unter bestimmten Voraussetzungen maximal 4 Implantate pro Kiefer
  • Beim Zahnersatz werden bei der Beihilfe Sachsen keine große Brücken erstattet
  • Kieferorthopädische Behandlung bei Behandlungsbeginn vor dem 18 Lebensjahr

Pflege

  • Häusliche Krankenpflege durch Angehörige pauschal ab Pflegegrad 2 (316 Euro), Pflegegrad 3 (545 Euro), Pflegegrad 4 (728 Euro) und Pflegegrad 5 (901 Euro) erstattungsfähig
  • Häusliche Krankenpflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege ab Pflegegrad 2 (689 Euro), Pflegegrad 3 (1.298 Euro), Pflegegrad 4 (1.612 Euro) und Pflegegrad 5 (1.995 Euro) erstattungsfähig
  • Stationäre Pflege ab Pflegegrad 2 (770 Euro), Pflegegrad 3 (1.262 Euro), Pflegegrad 4 (1.775 Euro), Pflegegrad 5 (2.005 Euro) zzgl. 100% für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung)
  • Für Unterkunft und Verpflegung abzüglich Eigenanteil

Auslandsreisen

  • Der Kostenvergleich entfällt, sofern die Ausgaben für ambulante Behandlungen und stationäre Leistungen in öffentlichen Krankenhäusern innerhalb eines EU-Mitgliedsstaats, eines Vertragsstaats des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz entstanden sind. Bei Behandlungen außerhalb Europas oder der EU erfolgt die Erstattung von Kosten für ambulante und zahnärztliche Leistungen erst ab einem Betrag von 1000 Euro

Informationen zur Beihilfe Sachsen (Formulare, Adressen, App etc.)

Die Beihilfe-App Sachsen

Nutze die Beihilfe-App des Landes Sachsen, um Anträge und Belege einfach und schnell an die Beihilfestelle zu senden. Eine vorherige Registrierung ist notwendig.

Adresse der Beihilfestelle Sachsen

Besucheradresse:
Landesamt für Steuern und Finanzen
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden

Postanschrift:
Landesamt für Steuern und Finanzen
Postfach 10 06 55
01076 Dresden

Die kompletten Kontaktmöglichkeiten findest du hier.

Formulare und Anträge der Beihilfe Sachsen

Bearbeitungszeit der Beihilfe Sachsen

  • Die aktuellen Bearbeitungszeiten für Beihilfeanträge werden wöchentlich aktualisiert und können auf der Webseite des Landes Sachsen eingesehen werden

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