Beihilfe Sachsen-Anhalt 2024 – Alle Informationen!

27. Januar 2024
3 Min. Lesedauer
Bild von Sachsen Anhalt. Beihilfe für Beamte in Sachsen Anhalt
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Die wichtigsten Infos zur Beihilfe in Sachsen-Anhalt. Du erfährst, wer Anspruch auf Beihilfe hat und die Höhe deines Beihilfesatzes. Du bekommst einen Überblick über die Leistungen und zeigen dir, wo du die Beihilfe-App in Sachsen-Anhalt findest.

Beihilfeanspruch Sachsen-Anhalt

Der Beihilfebemessungssatz ist personenbezogen und beträgt:

  • Beihilfeberechtigte mit max. 1 Kind haben einen Beihilfesatz von 50 Prozent
  • Beihilfeberechtigte in Elternzeit mit max. 1 Kind haben einen Beihilfesatz von 70 Prozent
  • Beihilfeberechtigte mit 2 Kinder und mehr haben einen Beihilfesatz 70 Prozent
  • Beihilfeberechtigte Pensionäre haben einen Beihilfesatz von 70 Prozent
  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner haben einen Beihilfesatz von 70 Prozent, sofern das Einkommen des Vorvorkalenderjahres mit 20.000 Euro nicht überschritten wurde
  • Beihilfeberechtigte Kinder haben einen Beihilfesatz von 80 Prozent

 

Leistungen der Beihilfe Sachsen-Anhalt

Die relevanten Leistungen der Beihilfe Sachsen-Anhalt haben wir für dich zusammengetragen. Für detaillierte Informationen verweisen wir auf die aktuell gültige Beihilfeverordnung.

Die Kostendämpfungspauschale stellt einen pauschalfestgesetzten Eigenanteil dar, den der Beihilfeberechtigte sowohl für sich als auch für seine beihilfeberechtigten Angehörigen übernehmen muss. Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach der Besoldungsgruppe und liegt zwischen 80 Euro und 560 Euro für aktive Beamte.

Ambulante Behandlungen

  • Ärztliche Behandlungen sind bis zum 3,5 Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beihilfefähig
  • Heilpraktiker-Leistungen sind gemäß dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker zum Höchstsatz der Gebührenordnung beihilfefähig
  • Schriftlich verordnete Medikamente bis zu GKV-Festbeiträgen erstattungsfähig. Die Eigenbeteiligung beträgt 10 Prozent (mind. 5 Euro, max. 10 Euro)
  • Medizinisch notwendige Transporte werden in der niedrigsten Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel erstattet. Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent (mind. 5 Euro, max. 10 Euro)
  • Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Beihilfeleistungsverzeichnis und Höchstsätze beihilfefähig
  • Hilfsmittel werden gemäß Beihilfekatalog und Höchstbeträge erstattet. Die Eigenanteil beträgt 10 Prozent (mind. 5 Euro, max. 10 Euro)
  • Eine Begrenzung von 2 Prozent der Dienstbezüge (Versorgungsbezüge/Rentenzahlbetrags) dient zur Begrenzung von Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel und Beförderungskosten. Bei chronisch Erkrankten liegt die Begrenzung bei 1 Prozent, welche beantragt werden muss
  • Sehhilfen (Brillengläser und Kontaktlinsen) sind unter bestimmten Voraussetzungen beihilfefähig. Brillengestelle sind nicht beihilfefähig
  • Ambulante Kuren sind in der Beihilfe grundsätzlich nur bei Beamten im aktiven Dienst beihilfefähig. Für die Unterkunft werden 16 Euro pro Tag erstattet
  • Rehabilitation wird alle 4 Jahre für maximal 21 (ohne An- und Abreise) erstattet
  • Sanatoriums-Behandlungen sind max. im niedrigsten Satz der jeweiligen Einrichtung beihilfefähig. Der Eigenanteil beträgt 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Jahr

Stationäre Behandlungen

  • Krankenhauskosten für allgemeine Leistungen in Krankenhäusern sind beihilfefähig bei vollstationärer, teilstationärer sowie vor- und nachstationärer Behandlung. Es gibt eine Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Jahr
  • Gesonderte Unterbringung im Zweibettzimmer kostet eine Zuzahlung von 14,50 Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Jahr
  • Gesonderte privatärztliche Behandlung nur im Rahmen der Höchstsätze für Ärzte (GOÄ)

Zahnärztliche Behandlungen

  • Zahnärztliche Behandlungen sind maximal bis zum 3,5 Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beihilfefähig
  • Material- und Laborkosten (Edelmetall, Keramik) sind bis zu 60 Prozent beihilfefähig
  • Maximal 2 Implantate pro Kiefer sind beihilfefähig. Unter bestimmten Voraussetzungen maximal 4 Implantate pro Kiefer
  • Beim Zahnersatz werden keine große Brücken in Sachsen-Anhalt erstattet
  • Kieferorthopädische Behandlung bei Behandlungsbeginn vor dem 18 Lebensjahr sowie bei schweren Anomalien

Pflege

  • Häusliche Krankenpflege durch Angehörige pauschal ab Pflegegrad 2 (316 Euro), Pflegegrad 3 (545 Euro), Pflegegrad 4 (728 Euro) und Pflegegrad 5 (901 Euro) erstattungsfähig
  • Häusliche Krankenpflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege ab Pflegegrad 2 (689 Euro), Pflegegrad 3 (1.298 Euro), Pflegegrad 4 (1.612 Euro) und Pflegegrad 5 (1.995 Euro) erstattungsfähig
  • Stationäre Pflege ab Pflegegrad 1 (Zuschuss 125 Euro), Pflegegrad 2 (770 Euro), Pflegegrad 3 (1.262 Euro), Pflegegrad 4 (1.775 Euro), Pflegegrad 5 (2.005 Euro) zzgl. 100% für verbleibende Kosten (inkl. Unterkunft/Verpflegung)

Auslandsreisen

  • Der Vergleich der Kosten entfällt, wenn die Aufwendungen für ambulante Behandlungen und stationäre Leistungen in öffentlichen Krankenhäusern in einem EU-Mitgliedsstaat, einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz entstanden sind. Außerhalb Europas bzw. EU werden die ortsüblichen Kosten nur in Notfällen übernommen

Informationen zur Beihilfe Sachsen-Anhalt (Formulare, Adressen, App etc.)

Die App der Beihilfe Sachsen-Anhalt

Die Beihilfe in Sachsen-Anhalt bietet eine App, die es dir ermöglicht, Anträge und Belege mühelos und zügig an die Beihilfestelle zu übermitteln. Hierfür ist eine vorherige Registrierung erforderlich.

Adresse und Kontakt der Beihilfe in Sachsen-Anhalt

Finanzamt Dessau-Roßlau
Bezügestelle Dessau
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau

Telefon: (0340) 6506-0 (Zentrale)
Fax: (0340) 6506-733 (Poststelle)

Bezügestelle Dessau
Außenstelle Magdeburg
Otto-von-Guericke-Str. 4
39104 Magdeburg

Telefon: (0391) 545-0 (Zentrale)
Fax: (0391) 545-4100 (Poststelle)

Hier sind weitere Möglichkeiten, wie du Kontakt aufnehmen kannst.

Formulare und Anträge der Beihilfe in Sachsen-Anhalt

Bearbeitungsstand der Beihilfe Sachsen-Anhalt

  • Den aktuellen Bearbeitungsstand der Beihilfe in Sachsen-Anhalt findest du auf der Webseite. Dort siehst du, mit welcher Bearbeitungsdauer zurechnen ist

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