Beihilfe Schleswig-Holstein 2024 – Alle Informationen!

23. Januar 2024
3 Min. Lesedauer
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Alle wichtigen Informationen der Beihilfe Schleswig-Holstein für dich zusammengefasst. Du erfährst, wer Anspruch auf Beihilfe hat und wie hoch dein Beihilfesatz ist. Zudem gehen wir auf die Leistungen der Beihilfe ein und wir zeigen dir wo du alle relevanten Formulare und die App (Meine Arztrechnung) der Beihilfe Schleswig-Holstein findest.

Beihilfeanspruch Schleswig-Holstein

Der Beihilfebemessungssatz ist personenbezogen und beträgt:

  • Beihilfeberechtigte mit max. 1 Kind haben einen Beihilfesatz von 50 Prozent
  • Beihilfeberechtigte mit 2 Kinder und mehr haben einen Beihilfesatz 70 Prozent
  • Beihilfeberechtigte im Ruhestand haben einen Beihilfesatz von 70 Prozent
  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner haben einen Beihilfesatz von 70 Prozent, sofern ein Einkommen von 20.000 Euro des Vorvorkalenderjahres nicht überschritten wurde
  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner mit mehr als 2 berücksichtigungsfähigen Kinder haben einen Beihilfesatz von 90 Prozent, sofern ein Einkommen von 20.000 Euro des Vorvorkalenderjahres nicht überschritten wurde
  • Kinder haben einen Beihilfesatz von 80 Prozent. Ab dem dritten Kind haben gilt ein Beihilfesatz von 90 Prozent

Die Leistungen der Beihilfe Schleswig-Holstein

In diesem Abschnitt zeigen wir dir eine Zusammenfassung der Leistungen der Beihilfe Schleswig-Holstein. Für genauere Informationen verweisen wir auf die gültige Beihilfeverordnung.

Die Kostendämpfungspauschale ist ein pauschal festgelegter Eigenanteil, den der Beihilfeberechtigte für sich und seine beihilfeberechtigten Angehörigen selbst tragen muss. Ab einer Besoldungsgruppe A 10 wird eine jährliche Selbstbeteiligung von 140 Euro bis 560 Euro fällig.

Ambulante Behandlungen

  • Ärztliche Behandlungen sind bis zum 3,5 Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beihilfefähig
  • Heilpraktiker-Leistungen sind gemäß dem beihilferechtlichen Gebührenverzeichnis beihilfefähig
  • Schriftlich verordnete Medikamente bis zu GKV-Festbeiträgen erstattungsfähig
  • Fahrtkosten werden in der niedrigsten Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel erstattet
  • Ärztlich verordnete Heilmittel gemäß Beihilfeleistungsverzeichnis und Höchstsätze
  • Hilfsmittel werden gemäß Beihilfekatalog und Höchstbeträge erstattet
  • Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) inkl. Gestell (bis 60 Euro) sind bis zu den Höchstbeträgen beihilfefähig
  • Ambulante Kuren werden bei der Bundesbeihilfe grundsätzlich alle 4 Jahre erstattet. Die Unterkunft und Verpflegung bis zu 16 Euro pro Tag für maximal 21 Tage
  • Rehabilitation wird alle 4 Jahre erstattet. Die Unterkunft und Verpflegung (ohne An- und Abreise) ist für maximal 21 Tage beihilfefähig
  • Sanatoriums-Behandlungen sind max. im niedrigsten Satz der jeweiligen Einrichtung beihilfefähig

Stationäre Behandlungen

  • Krankenhauskosten für allgemeine Leistungen in Krankenhäusern sind beihilfefähig bei vollstationärer, teilstationärer sowie vor- und nachstationärer Behandlung

Zahnärztliche Behandlungen

  • Zahnärztliche Behandlungen sind im Regelfall bis zum 2,3-fachen Satz und mit Begründung max. bis zum 3,5 Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beihilfefähig
  • Material- und Laborkosten (z.B. Edelmetall und Keramik) sind bis zu 60 Prozent beihilfefähig
  • Max. 2 Implantate pro Kiefer sind beihilfefähig. Bei medizinischer Notwendigkeit auch darüber hinaus. Bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder nach 3 Jahre Beschäftigungszeit im ÖD
  • Zahnersatz ist beihilfefähig. Bei Beamten auf Widerruf nur bei Unfall oder nach 3 Jahre Beschäftigungszeit im ÖD
  • Große Brücken werden in der Beihilfe Schleswig-Holstein nicht erstattet
  • Kieferorthopädische Behandlung bei Behandlungsbeginn vor dem 18 Lebensjahr sowie bei schweren Anomalien ist beihilfefähig

Pflege

  • Häusliche Krankenpflege durch Angehörige pauschal ab Pflegegrad 2 (316 Euro), Pflegegrad 3 (545 Euro), Pflegegrad 4 (728 Euro) und Pflegegrad 5 (901 Euro) erstattungsfähig
  • Häusliche Krankenpflege durch Pflegekraft oder teilstationäre Pflege ab Pflegegrad 2 (689 Euro), Pflegegrad 3 (1.298 Euro), Pflegegrad 4 (1.612 Euro) und Pflegegrad 5 (1.995 Euro) erstattungsfähig
  • Stationäre Pflege ab Pflegegrad 1 (Zuschuss 125 Euro), Pflegegrad 2 (770 Euro), Pflegegrad 3 (1.262 Euro), Pflegegrad 4 (1.775 Euro), Pflegegrad 5 (2.005 Euro)
  • Für Unterkunft und Verpflegung abzüglich Eigenanteil

Auslandsreisen

  • Der Vergleich der Kosten entfällt, wenn die Aufwendungen für ambulante Behandlungen und stationäre Leistungen in öffentlichen Krankenhäusern in einem EU-Mitgliedsstaat, einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz entstanden sind. Außerhalb Europas bzw. EU erst ab 1000 Euro für ambulante und zahnärztliche Kosten

Informationen zur Beihilfe Schleswig-Holstein (Formulare, App etc.)

Die Beihilfe App Schleswig-Holstein „Meine Arztrechnung“

Mit der Beihilfe App des Landes Schleswig-Holstein können Anträge und Belege problemlos und schnell an die Beihilfestelle geschickt werden. Dafür ist zuerst eine Registrierung im Portal notwendig.

Adresse der Beihilfestelle in Kiel

Postanschrift für alle Bereiche:
Dienstleistungszentrum Personal Schleswig-Holstein (DLZP)
Postfach 14 12
24013 Kiel

Relevante Formulare der Beihilfe Schleswig-Holstein

Bearbeitungsstand der Beihilfe Schleswig-Holstein

  • Alle Informationen zum aktuellen Bearbeitungsstand der Beihilfeanträge können auf dem Portal des Landes Schleswig-Holstein entnommen werden

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