Forderungsausfalldeckung bei der Privathaftpflicht

15. Februar 2023
2 Min. Lesedauer
Privathaftpflicht unter der Lupe
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Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Ansprüchen Dritter, wenn Sie diese versehentlich geschädigt haben.

Sie leistet in der Regel bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden und bietet Schutz für Schäden, die durch Sie Ihre Familienmitglieder oder Haustiere verursacht werden.

Doch was passiert, wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt und dieser keine Haftpfichtversicherung abgeschlossen hat?

Wenn jemand Ihnen einen Schaden verursacht, für den er haftbar ist, aber keine Haftpflichtversicherung hat, muss er selbst mit privaten Mitteln für den Schaden aufkommen.

Kann derjenigen den Schaden nicht begleichen, hat der Geschädigte in diesem Fall das Recht, den Verursacher des Schadens auf Schadenersatz zu verklagen und kann gegebenenfalls ein Gerichtsurteil gegen ihn erwirken.

Wenn der Schuldner jedoch nicht in der Lage ist, den Schaden zu begleichen, kann es für den Geschädigten schwierig werden, den ausstehenden Betrag einzutreiben.

In einigen Fällen kann der Schuldner Konkurs anmelden oder Insolvenz beantragen, was bedeutet, dass er nicht mehr in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen.

Eine Forderungs­ausfalldeckung in der Haftpflicht­versicherung

Eine Forderungsausfalldeckung ist ein Leistungsbaustein in der privaten Haftpflichtversicherung. Dieser schützt vor finanziellen Verlusten, wenn jemand anderes Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig ist, aber nicht über eine ausreichende Haftpflichtversicherung oder finanzielle  Mittel verfügt, um den Schaden zu begleichen.

Beispiele:

  • Ein Beispiel für Forderungsausfall bei privater Haftpflichtversicherung könnte sein, wenn Sie als Fußgänger von einem Fahrradfahrer angefahren werden und dabei verletzt werden. Hat der Schadenverursacher keine private Haftpflichtversicherung oder ist nicht in der Lage ist, den entstandenen Schaden zu begleichen, würde die eigene private Haftpflichtversicherung für den Schaden eintreten und zahlen.
  • Oder Sie werden beispielsweise von einem Autofahrer bei einem Verkehrsunfall verletzt und dieser verfügt nicht über einen ausreichenden Versicherungsschutz, um Ihre medizinischen Kosten und Verdienstausfälle zu decken.

Die Forderungsausfalldeckung in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung würde in diesem Fall einspringen, um die Kosten zu decken, die durch den Unfall entstanden sind.

Fazit

Eine Forderungsausfalldeckung ist in der privaten Haftpflichtversicherung ein Must-Have-Leistungsbaustein.

Damit sind Sie gut abgesichert, wenn Ihnen einen Schaden zugefügt wird und derjenige diesen weder privat noch durch eine eigene vorhandene Versicherung bezahlen kann.

Überprüfen Sie Ihre Haftpflichtversicherung unbedingt auf den Leistungsbaustein der Forderungsausfalldeckung. Schauen Sie sich insbesondere die Versicherungssummen und Deckungsbereiche an, um sicherzugehen, dass Sie ausreichend versichert sind.

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